Weimarer Republik 1918-1933
Landtagswahlen
Freistaat Bayern

Ergebnisse in Prozent
  KPD DL USPD SPD DDP BVP DVP DNVP Bauern Bürger DR NSDAP Sonstige WBT Ungültig %
12.01.1919 - 0,1 2,5 33,0 14,0 35,0 - 5,8 9,1 0,1 0,0 - 0,5 86,3 0,6
06.06.1920 1,7 - 12,9 16,4 8,1 39,4 3,5 10,0 7,9 - - - - 75,7 2,6
07.11.1920 1,7 - 12,9 16,5 8,3 39,0 3,5 10,2 7,8 - - - - 75,5 2,5
06.04./04.05.1924 8,3 0,0 0,1 17,2 3,2 32,8 1,2 9,7 7,1 1,1 1,9 17,1 0,4 71,8 2,6
20.05.1928 3,8 0,1 0,0 24,2 3,3 31,6 3,3 9,3 11,7 4,9 1,6 6,1 0,2 74,1 3,0
24.04.1932 6,6 0,3 - 15,4 - 32,6 1,7 3,3 6,5 - 1,1 32,5 0,0 79,0 0,4

1920: Ergebnis der Wahlen am 6.6.1920 in allen Wahlkreisen außer Coburg und am 7.11.1920 nur in Coburg
1924: Ergebnis der Wahlen am 6.4.1924 in allen Wahlkreisen außer der Pfalz und am 4.5.1920 nur in der Pfalz

-DL: 1919 davon DSBP 0%, M.D. 0%; 1924 RPD; 1928 AKPD; 1932 SAPD
-SPD: 1920 Sozialdemokratische (Mehrheits-)Partei; 1924 Vereinigte SPD
-DDP: 1919 Deutsche Volkspartei; 1924 Deutscher Block (gemeinsame Liste DDP-Deutscher Bauernbund)
-DVP: 1919 s. DNVP; 1920 DVP der Pfalz, s. auch DNVP; 1924 s. DNVP; 1924 davon Nationalliberale Landespartei (NLLP) 1%, DVP - Nationalliberale Partei (DVP-NLP) 0,2%; 1932 gemeinsame Liste DVP-WP
-DNVP: 1919 gemeinsamer Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei und der Bayerischen Mittelpartei (BMittP); 1920 gemeinsamer Wahlvorschlag BMittP und DVP; 1924 Vereinigte Nationale Rechte, in Coburg: Vereinigte Heimattreue Coburg (gemeinsamer Wahlvorschlag von BMittP, BVP, DVP, DDP und Landbund)
-Bauern: 1919-1924 BBB; 1928 davon BBB 382104, FrLV 3952; 1932 BBB
-Bürger: 1919 MitStP; 1924 davon BGK 0,8%, BeaP 0,2%, BMBS 0,2%, MietL 0%; 1928 davon WP 3,2%, BGK 1,3%, VIG 0,2%, DHuG 0,1%, AAP 0,1%; 1932 s. DVP
-DR: 1919 BVP-N; 1924 davon Z 1,2%, CSP (BZ) 0,7%; 1928 davon CSVD 1,3%, VB 0,2%; 1932 CSVD
-NSDAP: 1924 Völkischer Block (VB)
-Sonstige: 1919 davon BBU 0,5%, GeeV 0%; 1924 davon PartS 0,4%, HaB 0%; 1928 BBZ; 1932 WTVP

Mandatsverteilung
  KPD USPD SPD DDP Z BVP DVP DNVP BBB BGK NSDAP Gesamt
12.01.1919 - 3 61 25 - 66 - 9 16 - - 180
06.06./07.11.1920 2 20 26 13 - 65 5 15 12 - 0 158
06.04./04.05.1924 9 0 23 3 2 46 1 11 10 1 23 129
20.05.1928 5 0 34 0 - 46 4 13 17 0 9 128
24.04.1932 8 - 20 - - 45 0 3 9 - 43 156
31.03.1933 0 - 17 0 3 27 0 5 3 0 48 103

-SPD: 1920 Sozialdemokratische (Mehrheits-)Partei; 1924 Vereinigte SPD
-DDP: 1919 Deutsche Volkspartei; 1924 Deutscher Block
-Z: 1924 davon Z 1, CSP (BZ) 1
-DVP: 1920 DVP der Pfalz; 1924 NLLP
-DNVP: 1919 Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei und der Bayerischen Mittelpartei (BMittP); 1920 Wahlvorschlag BMittP und DVP, in Coburg Vereinigte Liste BMittP, DVP, Coburger Bauernverein; 1924 Vereinigte Nationale Rechte
-NSDAP: 1924 VB

Ergebnisse in Stimmen
  KPD DL USPD SPD DDP BVP DVP DNVP Bauern Bürger DR NSDAP Sonstige Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig
12.01.1919 - 2215 86254,5 1124463 478112,5 1193010,5 - 196672,5 310166,5 2269 157 - 15985,5 3977614 3430918 3409306 21612
06.06.1920 51602 - 383614 486528 240375 1168896 104450 297486 234918 - - - - 4021399 3045793 2967869 77924
07.11.1920 51602 - 385528 494957 247333 1168896 104450 305928 234918 - - - - 4067069 3071917 2993612 78305
06.04./04.05.1924 247724 285 2585 513590 94925 982348 34713 289875 213450 32743 56653 512271 10523 4279507 3070879 2991685 79194
20.05.1928 125842 3132 360 802951 108771 1045963 109524 306649 386056 163274 51782 203115 5525 4607846 3416539 3312944 103595
24.04.1932 259338 13437 - 603693 - 1272005 65947 127870 252256 - 42158 1270792 230 4963919 3921883 3907726 14157

-DL: 1919 davon DSBP 1350, M.D. 865
-DVP: 1924 davon NLLP 29054, DVP-NLP 5659
-Bauern: 1928 davon BBB 382104, FrLV 3952
-Bürger: 1924 davon BGK 23225, BeaP 4590, BMBS 4562, MietL 366; 1928 davon WP 105808, BGK 43778, VIG 5765, DHuG 4317, AAP 3606
-DR: 1924 davon Z 34772, CSP (BZ) 21881; 1928 davon CSVD 43867, VB 7915
-Sonstige: 1919 davon BBU 15582, GeeV 403,5; 1924 davon PartS 10521, HaB 2

Erläuterungen zum Wahlsystem und zur Mandatsverteilung
1919 erfolgte die Mandatsverteilung der insgesamt 180 zu vergebenden Mandate in vier Schritten. In einem ersten Schritt wurden 163 Mandate über das Hagenbach-Bischoff-Verfahren unter den Wahlvorschlägen nach Höhe der je erzielten Stimmen aufgeteilt. Nach diesem Verfahren wird zuerst die "Verteilungszahl" ermittelt. Das ist die Zahl der gültigen Stimmen (1919: 3409306) geteilt durch die Zahl der um 1 addierten zu vergebenden Mandate (1919: 164). Diese Zahl gibt an, wieviele Stimmen für ein Mandat erforderlich sind (1919: 20788,4). So erhielt zunächst jeder Wahlvorschlag die Anzahl von Mandaten, die dem auf eine ganze Zahl abgerundeten Quotienten aus der auf diesen Wahlvorschlag entfallenen Stimmenanzahl geteilt durch die Verteilungszahl entsprach. So nicht verteilte Mandate wurden anschließend den Wahlvorschlägen zugeteilt, auf welche die meisten (durch die Abrundung auf ganze Zahlen und damit Mandate) nicht berücksichtigten Stimmen entfallen waren. In einem zweiten Schritt wurden die Mandate, die danach auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen waren, den Kandidaten innerhalb eines jeden dieser Wahlvorschläge zugeteilt. Hierfür waren insgesamt 133 Stimmkreise eingerichtet worden. Je nach Größe des jeweiligen Stimmkreises konnten die dortigen Wähler einen oder zwei Kandidaten wählen. Die Wähler in Stimmkreisen mit zwei zu wählenden Kandidaten hatten dafür zwei Stimmen. Innerhalb der Wahlvorschläge wurden die Mandate dann denjenigen Kandidaten zugeteilt, die auf der Ebene der Stimmkreise innerhalb der Wahlvorschläge, auf denen sie kandidierten, die meisten Stimmen erzielt hatten. Um trotz der doppelten Stimmenzahl der Wähler in Stimmkreisen mit zwei zu wählenden Kandidaten die Gleichheit der Wahl zu bewerkstelligen, wurde zur Aufteilung der Mandate unter den Wahlvorschlägen (im ersten genannten Schritt) in diesen Stimmkreisen die Zahl der Stimmen für die Wahlvorschläge halbiert. Dadurch kam es zu scheinbar "halben" Stimmen, die sich auch in den Tabelle finden. In einem dritten Schritt wurden insgesamt 17 Mandate nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren unter den Wahlvorschlägen aufgeteilt. Auch für die Berechnung der Verteilungszahl hier wurde die Zahl der Gültigen Stimmen verwendet. Die Verteilungszahl lag daher hier nahezu zehnmal so hoch (189405,9) wie im ersten Schritt. Die so erzielten Mandate konnten in einem vierten Schritt die Vertrauenspersonen eines jeden der davon betroffenen Wahlvorschläge den Kandidaten dieser Wahlvorschläge, die nicht bereits im zweiten Schritt ein Mandat erzielt hatten, im Benehmen mit diesen Kandidaten zuteilen. Die Inhaber der im vierten Schritt zugeteilten Mandate hießen "Landesabgeordnete".

Ab 1920 erfolgte die Mandatsverteilung zunächst auf der Ebene von ingesamt 8 Wahlkreisen. Diese Wahlkreise waren mit den bayerischen Regierungsbezirken identisch. Zusätzlich bestand bei den Wahlen 1920 und 1924 Coburg als eigener Wahlkreis. Für die Mandatsverteilung wurde ein Teil der insgesamt zu vergebenden Mandate (1920: 143 von insgesamt 158; 1924: 114 von 129; 1928 113 von 128; 1932 alle 128) auf diese Wahlkreise entsprechend dem dort wählenden Anteil an den Wahlberechtigten aufgeteilt. Danach wurde innerhalb jedes Wahlkreises wie in den ersten beiden Schritten bei der Mandatszuteilung der Wahl 1919 verfahren, jedoch wurden die Stimmkreise nun so gebildet, dass überall nur noch ein Kandidat zu wählen war. Stimmen auf Wahlvorschläge, die nicht innerhalb eines Wahlkreises in Mandate umgesetzt wurden (Reststimmen), wurden in einem dritten Schritt für alle miteinander verbundenen Wahlvorschläge über alle Wahlkreise summiert. Diesen sog. "Gesamtwahlvorschlägen" wurden dann nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren, wie oben beschrieben, abermals Mandate zugeteilt. Diese Mandate wurden in einem vierten Schritt innerhalb eines jeden Gesamtwahlvorschlags den Wahlvorschlägen der Wahlkreise zugeteilt, auf welche die meisten Reststimmen entfallen waren. Bei der Wahl 1932 wurde für die Verwertung der Reststimmen das D'Hondt-Verfahren genutzt.

Dieses Verfahren der Reststimmenverwertung wurde bei der Wahl 1928 nur für die Gesamtwahlvorschläge durchgeführt, die zuvor mindestens 1 Mandat in einem Wahlkreis erzielt hatten. Dies führt insbesondere dazu, dass bei der Wahl 1928 die DVP 3 Mandate erzielte (also ihre Stimmenzahl in Mandate umsetzen konnte), weil sie im Wahlkreis Pfalz 1 Mandat erzielt hatte. Dagegen erhielten DDP und WP bei nahezu gleich vielen Stimmen wie die DVP überhaupt keine Mandate, weil sie in keinem einzelnen Wahlkreis Mandate erzielt hatten. Bei der Wahl

1932 wurde diese Regelung leicht verändert. Nun wurden die Reststimmen nicht mehr auf Landesebene verwertet, sondern innerhalb der Wahlkreise. Auch konnten bei der Reststimmenverwertung durch einen Gesamtwahlvorschlag nicht mehr Mandate erzielt werden, als die dazu gehörenden Wahlvorschläge in einem Wahlkreis entsprechend der Verteilungszahl des Wahlkreises mit der niedrigsten Verteilungszahl erzielt hätten. Diese Verteilungszahl schwankte je nach Wahlkreis zwischen 22460 und 31298. Das bedeutete, dass ein Gesamtwahlvorschlag in einem Wahlkreis mindestens 22460 Stimmen erzielt haben musste, um überhaupt bei der Reststimmenverwertung berücksichtigt zu werden. Nun wurde berechnet, wie viele Mandate ein jeder Wahlvorschlag bei Geltung dieser Verteilungszahl in dem Wahlkreis, in dem er aufgestellt war, erzielt hätte. Die sich daraus ergebenden Zahlen waren als abgerundete ganze Zahlen die Höchstzahlen der in diesem Wahlkreis bei der Reststimmenverwertung von einem Wahlvorschlag maximal erzielbaren Mandate. Die Mandate, die bei der Reststimmenverwertung erzielt wurden, wurden nach der Höhe der Reststimmen der Wahlvorschläge auf die Wahlkreise verteilt. Dies konnte dazu führen, dass zwar über das D'Hondt-Verfahren Mandate auf einen Gesamtwahlvorschlag zunächst entfielen, dass diese aber keinem Wahlvorschlag zugeteilt werden konnten, weil alle Wahlvorschläge eines Gesamtwahlvorschlags bereits die Höchstzahl der auf sie entfallen könnenden Mandate erzielt hatten und kein Wahlvorschlag des gleichen Gesamtwahlvorschlags in einem anderen Wahlkreis die Verteilungszahl erreicht hatte. Davon war 1932 die DNVP betroffen. Diese hatte in 2 Wahlkreisen 2 Mandate erzielt. Dazu kam in diesen beiden Wahlkreisen je 1 weiteres Mandat bei der Reststimmenverwertung im Rahmen ihrer Höchstzahl von 1 in jedem dieser beiden Wahlkreise. 1 weiteres ihr nach dem D'Hondt-Verfahren aus der Reststimmenverwertung noch zustehendes Mandat konnte jedoch nicht besetzt werden, weil die DNVP in diesen beiden Wahlkreisen ihre Höchstzahl bereits erreicht und in keinem anderen Wahlkreis die Verteilungszahl erzielt hatte. Statt 5 erlangte die DNVP so nur 4 Mandate. Das nicht vergebene Mandat fiel so, wieder dem D'Hondt-Verfahren folgend, an die BVP. Der gemeinsame Gesamtwahlvorschlag DVP-WP, der mit seiner landesweiten Stimmenanzahl entsprechend der niedrigsten Verteilungszahl insgesamt 3 Mandate erzielt hätte, nahm an der Reststimmenverwertung nicht teil, weil er in keinem Wahlkreis diese Verteilungszahl erreichte, und blieb so ohne Mandate. Gleiches gilt für den CSVD, dem 1 Mandat entging.

Schließlich wurden 1920, 1924 und 1928 noch 15 Abgeordnete als Landesabgeordnete nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren bestimmt. Berechnungsgrundlage für die Verteilungszahl waren, wie oben erläutert, die gesamten in Bayern auf die Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen. Diese Mandate wurden nicht den Wahlvorschlägen in den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet. Ihre Verteilung ist unten stehend dokumentiert. Die Mandate für die Landesabgeordneten fielen nach einem Urteil des bayerischen Staatsgerichtshofs für die Wahl 1932 weg und die dadurch frei werdenden Mandate wurden den Wahlkreisen zugeteilt.

Landesabgeordnete
  KPD USPD SPD DDP BVP DNVP BBB NSDAP Gesamt
12.01.1919 - 0 7 2 7 0 1 - 17
06.06./07.11.1920 0 2 3 1 7 1 1 - 15
06.04./04.05.1924 1 0 3 0 6 1 1 3 15
20.05.1928 0 0 5 0 6 1 2 1 15

-SPD: 1920 Sozialdemokratische (Mehrheits-)Partei; 1924 Vereinigte SPD
-DDP: 1919 Deutsche Volkspartei
-DNVP: 1920 Wahlvorschlag BMittP und DVP; 1924 Vereinigte Nationale Rechte
-NSDAP: 1924 VB

Abkürzungsverzeichnis der nur in Bayern kandidierenden Listen
AAP: Aufwertungs- und Aufbaupartei, Freier Bund e.V.
BBB: 1919-1920 Bayerischer Bauernbund; ab 1924 Bayerischer Bauern- und Mittelstandsbund
BBU: Bund der Berufs-Unteroffiziere
BBZ: Bayernpartei gegen Berliner Zentralisation
BeaP: Beamten-Partei
BGK: 1924 BGK; 1928 gemeinsame Liste BGK-VRP-CSRP
BMBS: Bayerischer Mittelstandsbund Südgau
BMitP: Bayerische Mittelpartei
BVP-N: Wahlvorschlag Bayerische Volkspartei Bezirksamt Nördlingen
CSP (BZ): Christlich-Soziale Partei (Bayerisches Zentrum)
DHuG: Deutsche Haus- und Grundbesitzerpartei
DSBP: Demokratisch-sozialistische Bürgerpartei
FrLV: Fränkisches Landvolk
GeeV: Gerechtigkeit erhöhet ein Volk
MietL: Mieterliste
MitStP: Mittelstandspartei
PartS: Partei Stühler
VB: Der Völkische Block (Deutschvölkische Freiheitsbewegung)
VHC: Vereinigte Heimattreue Coburger
VIG: Volksblock der Inflationsgeschädigten (Allgemeine Volkspartei, Bayerischer Aufwertungsblock)
WTVP: Werktätige Volkspartei

Quellen
1919: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1919: Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern am 12. Januar 1919; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 51. Jahrgang/Nr. 1 und 2. S.247-257.
1920: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1921: Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Bayern 1921. 15. Jahrgang. München: J. Lindauersche Universitätsbuchhandlung (Schöpping). S.518-530.
1924: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1924: Die Wahlen zum Bayerischen Landtag im Jahre 1924; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 56. Jahrgang/Nr. 3 und 4. S.221-293.
1928: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1928: Die Wahl zum Bayerischen Landtag am 20. Mai 1928; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 60. Jahrgang/Nr. 4. S.478-579.
1932: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1932: Die Landtagswahl am 24. April 1932; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 64. Jahrgang/Nr. 4. S.357-424.

Erläuterungen zum Parteiensystem und zu seiner Darstellung auf dieser Webseite
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2015
Valentin Schröder
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