| Kandidat | Philipp Scheidemann | Friedrich Ebert | Matthias Erzberger | Arthur Graf von Posadowsky-Wehner | Weiße Stimmzettel | Insgesamt |
| Fraktion | SPD | SPD | CVP | DNVP | - | |
| Unterstützt von | - | SPD, CVP, DDP | - | DNVP | (USPD) | |
| Stimmen | 1 | 277 | 1 | 49 | 51 | 379 |
| Stimmenanteil | 0,3 | 73,1 | 0,3 | 12,9 | 13,5 | - |
-Fraktion: Fraktion in der Nationalversammlung, welcher der Kandidat angehörte
-Unterstützt von: Fraktion, deren führende Mitglieder sich für den Kandidaten aussprachen
-Stimmen: Zahl der abgegebenen Stimmzettel für die einzelnen Kandidaten
-Stimmenanteil: Anteil der für die einzelnen Kandidaten abgegeben Stimmzettel an allen abgegeben Stimmzetteln
-Weiße Stimmzettel: Stimmzettel, auf denen keiner der Kandidaten unterstützt wurde. Die 18 anwesenden Abgeordneten der USPD dürften nach Richter (1997: S.35) in
Ermangelung von ihnen erwünschter Kandidaten überwiegend so abgestimmt haben.
-Insgesamt: Gesamtzahl der abgegebenen Stimmzettel
-Unterstrichen: zum Reichspräsidenten gewählter Kandidat
SPD, CVP und DDP verfügten in der Nationalversammlung zusammen über 331 Mandate. Jedoch waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nur maximal 315 Abgeordnete dieser drei Fraktionen zugegen. Wolff (1984: S.688) führt die verbleibende Differenz zwischen der Summe der Mandate dieser drei Fraktionen und dem Wahlergebnis vorwiegend auf das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten der DDP zurück.
Eberts Amtszeit endete nach §7 des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom 10.2.1919 mit dem Amtsantritt des aufgrund der (damals künftigen)
Reichsverfassung zu wählenden Reichspräsidenten. Ein solche Wahl fand jedoch in den ersten Jahren nach Verabschiedung der Verfassung nicht statt. Ebert blieb
daher einstweilen provisorisch im Amt. Hierzu wurde am 20.10.1922 durch die Fraktionen von SPD, Z, DVP, DDP und BVP ein Eilantrag in den Reichstag eingebracht,
der eine Änderung von Art.180 Abs.2 Reichsverfassung vorsah. Danach sollte Eberts Amtszeit als von der Nationalversammlung gewählter Präsident am 30.6.1925
enden. Die namentliche Abstimmung über diese Änderung am 24.10.1922 erbrachte 314 Stimmen für die Änderung, 76 dagegen und 1 Enthaltung. Die für die Annahme
dieses Antrag erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Reichstag betrug 261 Stimmen. Der Antrag wurde daher angenommen und Eberts Amtszeit entsprechend verlängert.
Ebert verstarb jedoch vor Ablauf seiner Amtszeit am 28.2.1925. Nach Art.51 Reichsverfassung übernahm darauf der damalige Reichskanzler Hans Luther (parteilos)
vorläufig seine Aufgaben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Stellvertretung des Reichspräsidenten am 11.3.1925 wechselten diese Aufgaben am 12.3.1925 durch
dessen Vereidigung auf Walter Simons (parteilos) bis zum Amtsantritt eines nun durch das Volk direkt zu wählenden neuen Reichspräsidenten.
| Kandidat | Ernst Thälmann | Otto Braun | Willy Hellpach | Wilhelm Marx | Heinrich Held | Karl Jarres | Erich Ludendorff | "Zersplittert" | Berechtigt | Abgegeben | WBT/Abgegeben | Ungültig |
| Unterstützt von | KPD | SPD | DDP | Z | BVP | DVP, DNVP, WP | NSDAP | - | ||||
| Stimmenanteil | 7,0 | 29,0 | 5,8 | 14,5 | 3,7 | 38,8 | 1,1 | 0,1 | - | - | 68,9 | 0,6 |
| Stimmen | 1871815 | 7802497 | 1568398 | 3887734 | 1007450 | 10416658 | 285793 | 25761 | 39226138 | 27016760 | 39226138 | 27016760 |
2. Wahlgang, 26.4.1925
| Kandidat | Ernst Thälmann | Wilhelm Marx | Paul von Hindenburg | "Zersplittert" | Berechtigt | Abgegeben | WBT/Abgegeben | Ungültig |
| Unterstützt von | KPD | SPD, DDP, Z | BVP, DVP, DNVP, NSDAP | - | ||||
| Stimmenanteil | 6,4 | 45,3 | 48,3 | 0,0 | - | - | 77,6 | 0,7 |
| Stimmen | 1931151 | 13751605 | 14655641 | 13416 | 39414316 | 30567874 | 30351813 | 216061 |
| Kandidat | Ernst Thälmann | Adolf Gustav Winter | Paul von Hindenburg | Theodor Duesterberg | Adolf Hitler | "Zersplittert" | Berechtigt | Abgegeben | WBT/Abgegeben | Ungültig |
| Unterstützt von | KPD | - | SPD, DDP, Z, BVP, DVP | DNVP | NSDAP | - | ||||
| Stimmenanteil | 13,2 | 0,3 | 49,5 | 6,8 | 30,1 | 0,0 | - | - | 86,2 | 0,6 |
| Stimmen | 4983341 | 111423 | 18651497 | 2557729 | 11339446 | 4881 | 43949681 | 37890451 | 37648317 | 242134 |
2. Wahlgang, 10.4.1932
| Kandidat | Ernst Thälmann | Paul von Hindenburg | Adolf Hitler | "Zersplittert" | Berechtigt | Abgegeben | WBT/Abgegeben | Ungültig |
| Unterstützt von | KPD | SPD, DDP, Z, BVP, DVP, (DNVP) | (DNVP), NSDAP | - | ||||
| Stimmenanteil | 10,2 | 53,1 | 36,8 | 0,0 | - | - | 83,5 | 0,8 |
| Stimmen | 3706759 | 19359983 | 13418547 | 5472 | 44063958 | 36771787 | 36490761 | 281026 |
-"Zersplittert": bei den Reichspräsidentenwahlen hatte jeder Wähler das Recht, neben den auf dem Stimmzettel vorgedruckten Kandidaten auch weitere Personen zu
wählen. Dafür war am Ende des Stimmzettels ein leeres Feld enthalten, in das der Name dieser Person durch den Wähler handschriftlich eingetragen werden musste.
Die Stimmen für diese Personen wurden von der amtlichen Statistik nicht im einzelnen ausgewiesen, sondern als "zersplittert" summiert. So sind sie auch hier
wiedergegeben.
-Unterstrichen: zum Reichspräsidenten gewählter Kandidat
Erläuterungen zum Wahlrecht
Zum Reichspräsidenten wählbar war jeder Deutsche, der mindestens das 35. Lebensjahr vollendet hatte (Art. 41 Weimarer Reichsverfassung - WRV). Das Mandat dauerte sieben
Jahre, Wiederwahl war zulässig (Art. 43 WRV). Wahlberechtigt waren alle Wahlberechtigten für die Wahl zum Reichstag (§ 1 Gesetz über die Wahl des Reichspräsidenten - GWR).
Das Wahlrecht für die Wahl des Reichspräsidenten sah für den ersten Wahlgang vor, dass der Kandidat gewählt war, auf den die
absolute Mehrheit der gültigen Stimmen entfiel. Erzielte keiner der Kandidaten diese Mehrheit, wurde ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
Dies war bei beiden Wahlen zum Reichspräsidenten der Fall.
In diesem zweiten Wahlgang war der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhielt (§4 GWR). Eine weitere Voraussetzung dafür, etwa eine
absolute Mehrheit der Stimmen, bestand im zweiten Wahlgang nicht. So wurde Paul von Hindenburg bei der Wahl 1925 mit einer relativen
Stimmenmehrheit zum Reichspräsidenten gewählt.
Es war keine Stichwahl etwa zwischen den zwei Kandidaten, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfallen waren, vorgesehen. Es konnten also alle Kandidaten
des ersten Wahlgangs auch im zweiten Wahlgang wieder antreten.
Außerdem konnten im zweiten Wahlgang neue Kandidaten antreten. Dies war bei den Wahlen zum Reichspräsidenten 1925 der Fall, bei denen
Paul von Hindenburg erst im zweiten Wahlgang antrat.
Quellen:
-1919: Heilfron, Eduard (Hrsg.) 1920: Die deutsche Nationalversammlung 1919/20 in ihrer Arbeit für den Aufbau des neuen deutschen Volksstaates. Bd.1. Berlin: Norddeutsche
Buchdruckerei und Verlagsanstalt. S.91.
Richter, Ludwig 1997: Der Reichspräsident bestimmt die Politik und der Reichskanzler deckt sie: Friedrich Ebert und die Bildung der Weimarer Koalition; in: Kolb,
Eberhard (Hrsg.): Friedrich Ebert als Reichspräsident: Amtsführung und Amtsverständnis. München: R. Oldenbourg.
Wolff, Theodor 1984: Tagebücher 1914-1919. Teil II (Herausgegeben von Bernd Sösemann). Boppard/Rhein: Boldt.
-1922: Büro des Reichstags (Bearb.) 1922: Verhandlungen des Reichstages. Bd.357. Berlin: Verlag der Buchdruckerei der Norddeutschen Zeitung. S.8817-8937.
-1925: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahl des Reichspräsidenten am 29. März und 26. April 1925. Statistik des Deutschens Reichs Bd. 321. Berlin:
Verlag von Reimar Hobbing, S.6-7.
-1932: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1932: Die Wahl des Reichspräsidenten am 13. März und 10. April 1932. Statistik des Deutschens Reichs Bd. 427. Berlin:
Verlag von Reimar Hobbing, S.6-7.
Zuletzt aktualisiert: 20.03.2010
Valentin Schröder
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