Für die Darstellung des Parteiensystems im Vergleich zu den Parteiensystemen der anderen Bundesländer werden Maßzahlen verwendet. Sie sind in der folgenden Tabelle dargestellt und werden
hier erläutert.
Periode
Kandidaturen
(Wahlen)
Format (Wahlen)
ENP (Wahlen)
Volatilität
(Wahlen)
ENP (Parlament)
Format (Kabinett)
ENP (Kabinett)
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
Alle Länder
RP
1946-1964
7,1
7,2
5,9
5,6
3,2
2,9
12,8
8,8
2,8
2,6
2,7
2,1
2,0
1,7
1965-1989
8,2
6,7
5,0
4,8
2,5
2,5
6,7
5,5
2,3
2,3
1,5
1,4
1,2
1,1
1990-2010
14,0
11,0
7,8
7,3
3,4
3,0
11,5
5,8
2,9
2,6
1,7
1,8
1,4
1,3
2011-2022
17,0
13,0
10,2
10,3
4,5
4,0
14,6
11,6
3,7
3,3
2,1
2,5
1,8
1,7
Parteiensystem
Das Parteiensystem bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz ist etwas überschaubarer als in den meisten anderen Bundesländern. Bereits seit den 1960er Jahren treten meist deutlich weniger Parteien zur Wahl an; seit den 2010er
Jahren mit durchschnittlich 13 etwa rund ein Viertel weniger als im Bundesdurchschnitt. Das Format des Parteiensystems, gemessen als Anzahl der Parteien mit mindestens 0,5 Prozent der Stimmen (also einem Anteil der rein
rechnerisch mindestens für ein Landtagsmandat erforderlich ist) ist hingegen nahezu genau um bundesweiten Trend zunächst leicht auf rund fünf Parteien gesunken und seit den 1990er Jahren auf rund zehn angestiegen. Jedoch ist
die Fragmentierung des Parteiensystems, gemessen als ENP bei Landtagswahlen seit den 1990er Jahre deutlich, um rund 0,5, geringer als der Bundesdurchschnitt. Die Volatilität des Parteiensystems, also die summierten
Veränderungen der Stimmenanteile aller Parteien von Wahl zu Wahl, lag in Rheinland-Pfalz immer deutlich geringer als der entsprechende bundesweite Durchschnitt. Besonders deutlich ausgeprägt war diese Abweichung nach unten im
Zeitraum 1990-2010 (also bei den Wahlen 1991, 1996, 2001 und 2006). Auch die Fragmentierung des Parteiensystems nur bezogen auf die Landtagsparteien lag stets unter dem Bundesdurchschnitt.
Parteien
In den ersten Jahrzehnten des Bestehens des Landes war die CDU die stärkste Partei bei Landtagswahlen. Schon seit den 1940er Jahren konnte sie sich insbesondere auf die katholisch geprägte Wählerschaft im ländlich geprägten
Norden und Westen des Landes stützen. Anders als im benachbarten Nordrhein-Westfalen blieb die Zentrumspartei in Rheinland-Pfalz von vornherein erfolglos. Auch DP und BHE als weitere unmittelbare Konkurrentinnen der CDU
erzielten nur geringfügige Stimmenanteile. Erst bei der Wahl 1991 gelang es der SPD, die CDU als stärkste Partei abzulösen. Diese Position konnte sie seither behaupten.
FDP und Grüne erzielten im Zeitverlauf sehr wechselhafte Resultate. Teils waren sie im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch, für die FDP etwa bei den Wahlen der 1950er und 1990er Jahre und für die Grünen bei der Wahl 2021.
Beide Parteien verfehlten jedoch auch wiederholt den Einzug in den Landtag.
Die Partei Die Linke. schnitt bislang bei den Landtagswahlen auch im Vergleich mit Westdeutschland unterdurchschnittlich ab und konnte nie in den Landtag einziehen. Die AfD erzielte im Vergleich unterdurchschnittliche
Ergebnisse, ebenso die NPD und die Republikaner. Die FW kommen dagegen in Rheinland-Pfalz auf besonders hohe Stimmenanteile. Zunächst erzielten sie bereits 2001 hier einen Achtungserfolg und sind seit 2021 im Landtag vertreten.
Kabinette
Das Format der Kabinette in Rheinland-Pfalz war im Bundesvergleich zunächst vergleichsweise gering: Durchschnittlich waren bis 1990 nur rund zwei oder weniger Parteien dort vertreten. Auch die Fragmentierung der Kabinette,
berechnet als ENP gemäß Mandatsverteilung der Kabinettsparteien, war unterdurchschnittlich. Dies lag an der starken Position der CDU gegenüber ihren Koalitionspartnerinnen seit 1951 und an der Alleinregierung der CDU zwischen
1971 und 1987. Seit 1990 haben sich Format und Fragmentierung dem Durchschnitt aller Bundesländer angenähert. Das Format liegt seit der Wahl 2016 aufgrund der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sogar deutlich darüber.
Ergebnisse in Prozent
Die Linke.
Diverse Linke
Bündnis 90/ Die Grünen
SPD
FDP
CDU
FW
Diverse Rechte
AfD
REP
NPD
Sonstige
Wahl-beteiligung
Ungültig %
17.11.1946
8,5
-
-
33,5
5,6
52,4
-
-
-
-
-
-
99,1
0,3
18.05.1947
8,7
-
-
34,6
9,8
46,9
-
-
-
-
-
-
78,1
10,4
21.09.1947
8,7
-
-
34,3
9,8
47,2
-
-
-
-
-
-
77,9
10,6
29.04.1951
4,3
-
-
34,0
16,7
39,2
-
5,3
-
-
0,5
-
74,8
5,0
15.05.1955
3,2
0,7
-
31,7
12,7
46,8
-
2,0
-
-
2,9
-
76,0
3,1
19.04.1959
-
0,4
-
34,9
9,7
48,4
-
1,5
-
-
5,1
-
77,2
2,1
31.03.1963
-
1,3
-
40,7
10,1
44,4
-
0,2
-
-
3,2
-
75,5
1,8
23.04.1967
-
1,2
-
36,8
8,3
46,7
-
-
-
-
6,9
-
78,5
1,5
21.03.1971
-
0,9
-
40,5
5,9
50,0
-
-
-
-
2,7
-
79,4
1,3
09.03.1975
-
0,6
-
38,5
5,6
53,9
-
-
-
-
1,1
0,2
80,8
1,0
18.03.1979
-
0,5
-
42,3
6,4
50,1
-
0,0
-
-
0,7
-
81,4
1,2
06.03.1983
-
0,2
4,5
39,6
3,5
51,9
-
-
-
-
0,1
0,1
90,4
1,0
17.05.1987
-
0,1
5,9
38,8
7,3
45,1
1,5
0,5
-
-
0,8
-
77,0
1,3
21.04.1991
-
-
6,5
44,8
6,9
38,7
-
1,1
-
2,0
-
-
73,9
1,8
24.03.1996
-
-
6,9
39,8
8,9
38,7
-
0,8
-
3,5
0,4
1,0
70,8
2,4
25.03.2001
-
-
5,2
44,7
7,8
35,3
2,5
0,6
-
2,4
0,5
0,9
62,1
2,5
26.03.2006
2,6
-
4,6
45,6
8,0
32,8
1,6
0,5
-
1,7
1,2
1,4
58,2
2,1
27.03.2011
3,0
1,6
15,4
35,7
4,2
35,2
2,3
0,5
-
0,8
1,1
0,1
61,8
2,1
13.03.2016
2,8
0,8
5,3
36,2
6,2
31,8
2,2
1,3
12,6
0,2
0,5
-
70,4
1,4
14.03.2021
2,5
1,5
9,3
35,7
5,5
27,7
5,4
0,7
8,3
-
-
3,4
64,3
1,1
22.03.2026
4,4
3,0
7,9
25,9
2,1
31,0
4,2
0,5
19,5
-
-
1,7
68,4
0,9
1946: Ergebnis der Wahl zur Beratenden Landesversammlung. Die Mitglieder der Beratenden Landesversammlung wurden nicht direkt vom Volk gewählt. Sondern sie wurden in geheimer Wahl von den Mitgliedern der Kreistage und den
Gemeinderäten der Gemeinden mit über 7000 Einwohnern gewählt. Diese Wahl erfolgte in vier Wahlkörpern, je einer für die Kreisversammlungen und je einer für die Gemeinderäte in den beiden Landesteilen Rheinland-Hessen-Nassau
und Pfalz. In der Tabelle wird das Ergebnis dieser Wahl summiert für alle vier Wahlkörper dargestellt.
1947/I: Ergebnis für das Gebiet von Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Wahl am 18.5.1947, d.h. incl. der Ergebnisse in denjenigen Gemeinden im Kreis Zweibrücken-Land, die durch Verordnung der Militärregierung Nr. 93 vom
6.6.1947 am 8.6.1947 an das Saarland angegliedert wurden und ohne die Ergebnisse der Nachwahl im Kreis Saarburg, der aufgrund derselben Verordnung am 8.6.1947 an das Rheinland-Pfalz angegliedert wurde.
1947/II: Ergebnis vom 18.5.1947 incl. des Ergebnisses der Nachwahl in dem durch Verordnung Nr. 93 der Französischen Militärregierung vom 6.6.1947 vom Saarland am 8.6.1947 an das Land Rheinland-Pfalz angegliederten Kreis
Saarburg und excl. des Ergebnisses der Landtagswahl vom 18.5.1947 in den durch dieselbe Verordnung am 8.6.1947 an das Saarland angegliederten Gemeinden des Kreises Zweibrücken-Land.
Ab 1991: Landesstimmen
-Die Linke.: 1947-1955 KPD; 2006 WASG
-Diverse Linke: 1955, 1959 BdD; 1963, 1967 DFU; 1971 DKP; 1975 davon DKP 0,5%, WV KKPD 0,1%; 1979 davon DKP 0,4%, KBW 0,1%; 1983-1987 DKP; 2011-2016 Piraten; 2021 davon Volt 1%, Piraten 0,5%; 2026 davon BSW 1,9%, Volt 1,1%
-FDP: 1946 davon SV[RP] 4%, LP[RP] 1,6%; 1947/I davon LP[RP] 6,1%, SV[RP] 3,7%; 1947/II davon rechnerisch LP[RP] 6,1%, SV[RP] 3,6%, DPRP 0,1% (LP[RP] und SV[RP] hatten vor der Nachwahl im Kreis Saarburg zur DPRP fusioniert)
-FW: 1987-2006 Freie Wählergruppen Rheinland-Pfalz
-Diverse Rechte: 1951 davon Zentrum (als "Zentrumspartei Rheinland-Pfalz") 2,1%, BHE 1,9%, Kriegsgeschädigte 0,7%, DG 0,3%, DAP[RP]0,3%; 1955 davon BHE 1,8%, PdgD 0,2%, DLV[RP] 0,1%; 1959 davon BHE 1,4%, DG 0,1%, DLV[RP] 0%;
1963 DG; 1979 BüSo (noch als EAP); 1987 davon ÖDP 0,4%, BüSo (noch als Patrioten) 0,1%; 1991 davon ÖDP 0,9%, Deutsche Allianz 0,2%; 1996 davon ÖDP 0,5%, PBC 0,2%, Statt-Partei 0,1%, BüSo 0%; 2001 davon ÖDP 0,3%, PBC 0,3%;
2006 davon PBC 0,2%, ÖDP 0,2%; 2011 davon ÖDP 0,4%, BüSo 0,1%; 2016 davon LKR (noch als ALFA) 0,6%, ÖDP 0,4%, Einheit 0,2%, III. Weg 0,1%; 2021-2026 ÖDP
-NPD: 1951 DRP; 1955 Kandidatur der DRP als Liste "Freie Wählergemeinschaft Rheinland-Pfalz"; 1959-1963 DRP
-Sonstige: 1975 FWV RP; 1983 ASG; 1996 davon Graue 0,7%, Naturgesetz 0,3%; 2001 Tierschutzpartei; 2006 davon Tierschutzpartei 0,7%, Graue 0,3%, Seniorenpartei 0,2%, AGFG 0,1%, Aufbruch 0,1%; 2011 DeDeP;
2021 davon Tierschutzpartei 1,7%, Die Partei 1,1%, Klimaliste 0,7%; 2026 davon Tierschutzpartei 1,6%, PdH 0,1%
Mandatsverteilung im Landtag
KPD
B.90/Grüne
SPD
FDP
CDU
FW
AfD
DRP
NPD
Insgesamt
13.11.1946
9
-
41
7
70
-
-
-
-
127
18.05.1947
8
-
34
11
47
-
-
-
-
100
21.09.1947
8
-
34
11
48
-
-
-
-
101
29.04.1951
0
-
38
19
43
-
-
0
-
100
15.05.1955
0
-
36
13
51
-
-
0
-
100
19.04.1959
-
-
37
10
52
-
-
1
-
100
31.03.1963
-
-
43
11
46
-
-
0
-
100
23.04.1967
-
-
39
8
49
-
-
-
4
100
21.03.1971
-
-
44
3
53
-
-
-
0
100
14.12.1972
-
-
42
6
52
-
-
-
0
100
09.03.1975
-
-
40
5
55
-
-
-
0
100
18.03.1979
-
-
43
6
51
-
-
-
0
100
06.03.1983
-
0
43
0
57
-
-
-
0
100
17.05.1987
-
5
40
7
48
0
-
-
0
100
21.04.1991
-
7
47
7
40
-
-
-
-
101
24.03.1996
-
7
43
10
41
-
-
-
0
101
25.03.2001
-
6
49
8
38
0
-
-
0
101
26.03.2006
-
0
53
10
38
0
-
-
0
101
27.03.2011
-
18
42
0
41
0
-
-
0
101
13.03.2016
-
6
39
7
35
0
14
-
0
101
14.03.2021
-
10
39
6
31
6
9
-
-
101
22.03.2026
-
10
32
0
39
0
24
-
-
105
1946: Beratende Landesversammlung
1971: Stand nach der Wahl
1972: Stand zur 31. Plenarsitzung des Landtags am 14.12.1972, in der die auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.1972 korrigierte Mandatszuteilung erstmals wirksam wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte das
bei der Mandatszuteilung bislang angewendete "Wahlschlüsselverfahren" (§42 Landeswahlgesetz) für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt.
Ab 1991: Summe der Mandate aus Wahlkreisen und Landesliste
FDP: 1946 davon LP 2 Sitze, SV 5 Sitze; 1947 davon LP 7 und SV 4 Sitze; am 13.6.1947 Fusion von SV und LP zur Demokratischen Partei
Vgl. auch die Erläuterungen zu Kabinetten und Investiturabstimmungen.
1946/I: Ernannt von der Französischen Militärregierung im Zuge der Bildung des Landes Rheinland-Pfalz zum 30.8.1946, Amtsaufnahme am 12.9.1946
1946/II: Konstituierung des Ernannten Landtags, ernannt von der Militärregierung
1947/I: Offene Wahl des Ministerpräsidenten durch Handzeichen, Boden berief nur Minister der CDU als "Übergangskabinett", wobei die FDP bei ihrer Vertrauenserklärung in dieses Kabinett deutlich machte, dass sie in diesem Kabinett nur eine Zwischenlösung bis zu einem Kabinett "auf breiterer Basis" sah
1947/II: Offene Wahl durch Erheben von den Sitzen
1948: Keine Wahl, sondern namentliche Abstimmung im Landtag über den Misstrauensantrag gegen den Minister der KPD; Rücktritt auch des FDP-Ministers aus dem Kabinett, damit Austritt der KPD und der FDP aus dem Kabinett
1949/I: Rücktritt der Minister der SPD, damit Ausscheiden der SPD aus dem Kabinett
1949/II: Wiedereintritt der Minister der SPD in das Kabinett, Namentliche Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung der beiden Minister Hoffmann und Steffan
Dagegen - Stimmen entfielen auf Personen bzw. andere ergebnisrelevante Abstimmungsmöglichkeiten im Einzelnen wie folgt: 1947/I Handzeichen gegen den Vorschlag; 1948 Stimmen aller KPD-MdL gegen das Misstrauensvotum (Namentliche Abstimmung); 1949/II "Nein" zum Antrag auf Vertrauenserklärung; 1951 "Gegenstimme"; 1955-1959 "Nein"; 1963 Abg. Otto Schmidt (SPD); 1967-1969 "Nein"; 1971-1975 Abg. Wilhelm Dröscher (SPD); 1976 "Nein"; 1979 Abg. Klaus von Dohnanyi; 1983 "Nein"; 1987 davon Abg. Rudolf Scharping (SPD) 40, Abg. Gernot Rotter (Grüne) 5; 1988 Abg. Rudolf Scharping (SPD); 1991-2021 "Nein"
Enthaltungen: 1948 Stimmen aller FDP-MdL (Namentliche Abstimmung)
Ergebnisse in Stimmen
Die Linke.
Diverse Linke
Bündnis 90/ Die Grünen
SPD
FDP
CDU
FW
Diverse Rechte
AfD
REP
NPD
Sonstige
Berechtigt
Abgegeben
Gültig
Ungültig
17.11.1946
139
-
-
548
91
857
-
-
-
-
-
-
1655
1640
1635
5
18.05.1947
100463
-
-
398090
112673
539633
-
-
-
-
-
-
1644802
1283942
1150859
133083
21.09.1947
100739
-
-
398594
113844
547875
-
-
-
-
-
-
1666547
1298567
1161052
137515
29.04.1951
62483
-
-
488374
240071
563274
-
75863
-
-
7185
-
2021104
1512643
1437250
75393
15.05.1955
50896
10527
-
501751
201847
741384
-
32204
-
-
45220
-
2151228
1634750
1583829
50921
19.04.1959
-
6613
-
596984
165937
829236
-
26235
-
-
87349
-
2266778
1749227
1712354
36873
31.03.1963
-
23585
-
713469
177377
777838
-
4062
-
-
56155
-
2363313
1784261
1752486
31775
23.04.1967
-
22871
-
679177
153089
861142
-
-
-
-
127680
-
2387307
1872966
1843959
29007
21.03.1971
-
17849
-
821350
120444
1012847
-
-
-
-
53882
-
2584585
2052908
2026372
26536
09.03.1975
-
13119
-
817018
118762
1143360
-
-
-
-
22942
5280
2648336
2141144
2120481
20663
18.03.1979
-
11302
-
923965
139248
1094480
-
630
-
-
14915
-
2717051
2211862
2184540
27322
06.03.1983
-
4940
113809
995795
88289
1306090
-
-
-
-
3656
2814
2811713
2541834
2515393
26441
17.05.1987
-
2734
128653
844241
158964
981412
31869
11214
-
-
18227
-
2866516
2205967
2177314
28653
21.04.1991
-
-
137139
951695
146400
822449
-
24244
-
43480
-
-
2928865
2163556
2125407
38149
24.03.1996
-
-
142665
821539
184426
798166
-
17259
-
71499
7633
20539
2987099
2114933
2063726
51207
25.03.2001
-
-
95567
820610
143427
647238
46549
10837
-
44586
9110
15922
3025090
1879960
1833846
46114
26.03.2006
44826
-
81411
799377
140865
574329
27652
8786
-
29919
21056
24889
3075577
1791072
1753110
37962
27.03.2011
56054
29319
288489
666817
79343
658474
43348
8501
-
15600
20586
1656
3088199
1908734
1868187
40547
13.03.2016
59970
16708
113261
771848
132294
677507
47924
26826
268628
5090
10565
-
3071972
2161506
2130621
30885
14.03.2021
48206
29679
179860
690962
106809
535318
103619
13406
160293
-
-
66727
3042414
1957349
1934879
22470
22.03.2026
88983
59903
160073
525807
42063
627954
84972
9173
394756
-
-
34546
2990064
2046542
2028230
18312
-Diverse Linke: 1975 davon DKP 11101, WV KKPD 2018; 1979 davon DKP 9024, KBW 2278; 2021 davon Volt 19286, Piraten 10393; 2026 davon BSW 37804, Volt 22099
-FDP: 1946 davon SV[RP] 65, LP[RP] 26; 1947/I davon LP[RP] 70639, SV[RP] 42034; 1947/II davon rechnerisch LP[RP] 70639, SV[RP] 42029, DPRP 1176 (LP und SV hatten vor der Nachwahl im Kreis Saarburg zur DPRP fusioniert)
-Diverse Rechte: 1951 davon Zentrum 65851, BHE 27573, Kriegsgeschädigte 10012, DG 4864, DAP[RP] 3598; 1955 davon BHE 28271, DLV[RP] 841; 1959 davon BHE 23253, DG 2453, DLV[RP] 529; 1987 davon ÖDP 9580,
BüSo (noch als Patrioten) 1634; 1991 davon ÖDP 19355, Deutsche Allianz 4889; 1996 davon ÖDP 10879, PBC 3402, Statt-Partei 2608, BüSo 370; 2001 davon ÖDP 5458, PBC 5379; 2006 davon PBC 4942, ÖDP 3844;
2011 davon LKR (noch als ALFA) 13154, ÖDP 6997, Einheit 3105, III. Weg 1944, BüSo 1504
-Sonstige: 1996 davon Graue 14338, Naturgesetz 6201; 2006 davon Tierschutzpartei 12827, Graue 5727, Seniorenpartei 3347, AGFG 1833, Aufbruch 1155; 2021 davon Tierschutzpartei 32527, Die Partei 20519, Klimaliste 13681;
2026 davon Tierschutzpartei 32733, PdH 1813
Wahlsystem Geltende Regelungen
In Rheinland-Pfalz besteht ein Mischwahlsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Wählenden haben je zwei Stimmen: eine Wahlkreisstimme für die Wahl eines Wahlkreisvorschlags in einem Wahlkreis und eine Landesstimme für
die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste. Gesetzlich sind insgesamt mindestens 101 Mandate zuzuteilen. Das Wahlgebiet ist zunächst in 52 Wahlkreise aufgeteilt. Dort entfällt je ein Wahlkreismandat auf den Wahlkreisvorschlag
der Partei, Wählervereinigung oder Einzelbewerberin bzw. des Einzelbewerbers, auf die bzw. den die meisten Wahlkreisstimmen entfallen sind. An der weiteren Mandatszuteilung können nur Parteien und Wählervereinigungen
teilnehmen, deren Landes- oder Bezirkslisten mindestens fünf Prozent der gültigen Landesstimmen im gesamten Wahlgebiet erzielt haben (Landtagsparteien). Weitere mindestens 49 Mandate werden per Verhältniswahl diesen
Landes- oder Bezirkslisten (starre Listen) mit dem Sainte-Laguë-Verfahren so zugeteilt, dass die gesamte Mandatszahl (Wahlkreismandate und Mandate auf Landes- und Bezirkslisten) jeder Landtagspartei ihrem Landesstimmenanteil
bezogen auf die anderen Landtagsparteien entspricht. Dafür bilden je 12 bis 14 Wahlkreise insgesamt vier Bezirke. Die vier Bezirke bilden wiederum insgesamt das gesamte Wahlgebiet. Parteien oder Wählervereinigungen können
entweder eine Bezirksliste pro Bezirk oder eine Landesliste für das gesamte Wahlgebiet aufstellen. Bei Landtagsparteien mit Landeslisten erfolgt die Mandatszuteilung per Verhältniswahl an die jeweilige Landesliste. Bei
Landtagsparteien mit Bezirkslisten erfolgt diese entsprechend an die (bis zur vier) Bezirkslisten. Erzielt eine Landtagspartei mehr Wahlkreismandate, als ihr laut ihrem Landesstimmenanteil im Wahlgebiet (bei Landesliste) bzw.
im Bezirk (bei Bezirksliste) zustehen (Überhangmandate), erhalten die übrigen Landtagsparteien entsprechend dem Landesstimmenverhältnis zusätzliche Mandate auf ihren Landes- oder Bezirkslisten (Ausgleichsmandate). Dafür wird
die Zahl der insgesamt per Verhältniswahl zuzuteilenden Sitze bezogen auf das gesamte Wahlgebiet erhöht (also nicht bezogen auf einzelne Bezirke). Die gesetzliche Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Abweichende frühere Regelungen
Bei den Wahlen 1991-2006 wurde die Mandatszuteilung per Verhältniswahl mit dem Hare/Niemeyer-Verfahren vorgenommen.
Bei den Wahlen 1947-1987 waren gesetzlich 100 Mandate zuzuteilen. Infolge der Eingliederung von Gebieten während der ersten Wahlperiode und einer Nachwahl mit Zuteilung eines zusätzlichen Mandates bestanden für den Rest der
ersten Wahlperiode 101 Mandate. Bei diesen Wahlen existierte ein reines Verhältniswahlsystem mit Mandatszuteilung nach dem d'Hondt-Verfahren. Dafür hatten die Wählenden je eine Stimme.
Das Land war bei den Wahlen 1975-1987 in vier Wahlkreise aufgeteilt, deren Gebiete im Wesentlichen den heutigen vier Bezirken entsprachen. Jedem Wahlkreis wurde vor jeder Wahl entlang der Zahl der Wahlberechtigten ein Teil
der 100 insgesamt zuzuteilenden Mandate zugewiesen. Pro Wahlkreis waren dies bei den einzelnen Wahlen je 23-28 Mandate. Kreiswahlvorschläge (starre Listen) waren je pro Wahlkreis aufzustellen. Die Kreiswahlvorschläge der
Wahlkreise 1 und 2 sowie der Wahlkreise 3 und 4 konnten miteinander verbunden werden. Für die Mandatszuteilung per Verhältniswahl bildeten außerdem diese je zwei Wahlkreise mit Ausnahme der für auf Landesebene bestehenden
Fünf-Prozent-Hürde für Landtagsparteien je ein Wahlgebiet: jedem Kreiswahlvorschlag waren so viele Mandate zuzuteilen, wie es seinem Stimmenanteil an den Stimmen aller Landtagsparteien im jeweiligen Wahlgebiet entsprach.
Letztlich konnten dadurch in den vier Wahlkreisen je mehr oder weniger Mandate allen Parteien zusammen zugeteilt werden, als vor der Wahl zunächst zugewiesen. Lediglich auf Ebene der beiden Wahlgebiete stand diese Zahl schon
vor der Wahl fest.
Bei den Wahlen 1947-1971 bestanden die Wahlkreise abgesehen von der auf Landesebene geltenden Fünf-Prozent-Hürde für Landtagsparteien als voneinander getrennte Wahlgebiete: die gesamte Mandatszuteilung erfolgte einzeln pro
Wahlkreis entlang den jedem Wahlkreise jeweils vor der Wahl zugewiesenen Mandatskontingenten. Bei der Wahl 1971 bestanden sechs Wahlkreise, mit je 13 bis 22 zuzuteilenden Mandaten. Bei den Wahlen 1951-1967 bestanden sieben
Wahlkreise mit je 8 bis 19 zuzuteilenden Mandaten. Bei der Wahl 1947 waren es fünf Wahlkreise mit je acht bis 35 zuzuteilenden Mandaten. Bei den Wahlen 1947-1971 wurden die Mandate im Verhältnis zu den Stimmen der
Landtagsparteien wie folgt zugeteilt. In jedem Wahlkreis war für die Mandatszuteilung die Summe der Stimmen aller Landtagsparteien durch die Anzahl der zuzuteilenden Mandate zu teilen und auf die nächste ganze Zahl zum sog.
"Wahlschlüssel", also einer Mandatsquote, aufzurunden. Durch diese Mandatsquote waren dann die Stimmen, die auf den Kreiswahlvorschlag einer jeden Landtagspartei entfallen waren, zu teilen. Der resultierende und auf eine
ganze Zahl abgerundete Wert war dem Kreiswahlvorschlag zunächst als Mandate zuzuteilen (sog. "Erstverteilung"). Dann noch nicht zugeteilte Mandate fielen nacheinander auf die Kreiswahlvorschläge mit den meisten Reststimmen
(ermittelt durch die Stimmenzahlen abzüglich der mit der Mandatsquote multiplizierten Anzahl zunächst zugeteilter Mandate), auf die in der Erstverteilung mindestens ein Mandat entfallen war. Waren dann noch immer nicht alle
Mandate zugeteilt, wurde das gesamte Verfahren wiederholt, allerdings nur für die Stimmen der und mit Mandatszuteilung an die Landtagsparteien, die in der Erstverteilung mindestens ein Mandat erzielt hatten. Abgesehen von der
Rundung zum Wahlschlüssel und von der Berücksichtigung der nur bei der Erstverteilung erfolgreichen Landtagsparteien entsprach dieses Vorgehen dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Durch die Berücksichtigung eben nur der bei der
Erstverteilung erfolgreichen Landtagsparteien bestand aber eine weitere Mandatshürde pro Wahlkreis in Höhe einer jeweils vollen Mandatsquote. Da oft mehr als fünf Prozent der Stimmen im Wahlkreis nötig waren, um eine volle
Mandatsquote und damit überhaupt Mandate zu erzielen, erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung 1972 für verfassungswidrig.
Wahlsystembedingte Abweichungen der Mandatsverteilung auf die Landtagsparteien vom Verhältnis ihrer Stimmenzahlen und von der gesetzlichen Mandatszahl
Abweichungen der Mandatsverteilung auf die Landtagsparteien vom Verhältnis ihrer Zweitstimmenzahlen können abgesehen von Rundungsdifferenzen unter dem geltenden Wahlsystem nicht auftreten. Abweichungen über die gesetzliche
Mandatszahl hinaus sind bei Überhangmandaten und dann erforderlichen Ausgleichsmandaten möglich. Verglichen mit anderen Bundesländern besteht aber mit knapp 50 Prozent ein vergleichsweise geringer Anteil von Direktmandaten an
der gesetzlichen Mandatszahl. Dadurch kann es erst bei vergleichsweise noch geringeren Zweitstimmenanteilen von Parteien, die besonders viele Direktmandate erzielen, zu Überhangmandaten kommen. Historisch entfielen zudem die
Direktmandate ungefähr zu gleichen Teilen auf SPD und CDU. Da bislang keine dieser beiden Parteien weniger als 25 Prozent der Zweitstimmen erzielte und damit bislang noch niemals Überhangmandate anfielen, sind bisher noch
keine Abweichungen der tatsächlichen Mandatszahl über die gesetzliche Mandatszahl hinaus aufgetreten.
Quellenverzeichnis Parlamentswahlen und Mandatsverteilung
1946, 1947: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1948: Die Wahlen und Volksabstimmungen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 1946/1947. Bad Ems: Selbstverlag.; und:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1951: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und die Bezirkstagswahl im Regierungsbezirk Pfalz am 29. April 1951; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 11 und Anlage.
1951: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1951: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und die Bezirkstagswahl im Regierungsbezirk Pfalz am 29. April 1951; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 11 und Anlage.
1955: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1955: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 15. Mai 1955; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 38.
1959: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1959: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 19.4.1959; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 69.
1963: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1963: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 31. März 1963; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 130.
1967: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1967: Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 23.4.1967; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 171.
1971: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1971: Die Wahl zum 7. Landtag in Rheinland-Pfalz am 21. März 1971; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 245.
1972 (veränderte Mandatsverteilung): Landtag Rheinland-Pfalz - Stenographischer Bericht: Wahlperiode 7/Sitzung 31: S.1068
1975: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1975: Die Wahl zum 8. Landtag in Rheinland-Pfalz am 9. März 1975; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 277.
1979: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Bearb.) 1979: Die Wahl zum 9. Landtag in Rheinland-Pfalz; in: Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 284.
1983: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 1983: Die Wahl zum 10. Landtag in Rheinland-Pfalz 1983; in: Rheinland-Pfalz, Bd. 309.
1987: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 1987: Die Wahl zum 11. Landtag in Rheinland-Pfalz 1987; in: Rheinland-Pfalz, Bd. 317.
1991: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 1991: Die Wahl zum 12. Landtag in Rheinland-Pfalz 1987; in: Rheinland-Pfalz, Bd. 345.
1996: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 1996: Die Wahl zum 13. Landtag in Rheinland-Pfalz 1996; in: Rheinland-Pfalz, Bd. 363.
2001: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 2001: Die Wahl zum 14. Landtag in Rheinland-Pfalz 2001; in: Rheinland-Pfalz, Bd. 380.
2006: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 2006: Die Wahl zum 15. Landtag Rheinland-Pfalz am 26. März 2006: Endgültige Ergebnisse, Landesergebnis, Kreisergebnisse. Bad Ems: Selbstverlag.
2011: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 2011: Die Wahl zum 16. Landtag Rheinland-Pfalz am 27. März 2011: Endgültige Ergebnisse (Landesergebnis, Sitzverteilung, Ergebnisse in den Bezirken, Wahlkreisen, Landkreisen und kreisfreien Städten). Bad Ems: Selbstverlag.
2016: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 2016: Die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. März 2016: Endgültige Ergebnisse (Landesergebnis, Sitzverteilung, Ergebnisse in den Bezirken, Wahlkreisen, Landkreisen und kreisfreien Städten). Bad Ems: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.
2021: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz (Hrsg.) 2021: Die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 Endgültige Ergebnisse (Landesergebnis, Sitzverteilung, Ergebnisse in den Bezirken, Wahlkreisen, Landkreisen und kreisfreien Städten). Bad Ems: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz.
2026: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz 2026: Ergebnispräsentation zur Landtagswahl; unter: https://www.wahlen.rlp.de/landtagswahl/ergebnisse; zuletzt eingesehen am: 23.05.2026.
Erläuterungen zur Verwendung von Maßzahlen bei der Darstellung von Parteiensystemen: Freitag, Markus und Adrian Vatter (Hrsg.) 2008: Die Demokratien der deutschen Bundesländer. Opladen und Farmington Hills: Barbara Budrich.
Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.