Deutschland seit 1945
Wahlen zum Europäischen Parlament
Vom Bundestag gewählte deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments 1952-1978

Die offizielle Bezeichnung des Europäischen Parlaments (EP) lautete zunächst "Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl". Sie war eine Versammlung von Abgeordneten der Parlamente der Mitgliedstaaten der am 25.7.1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch genannt "Montanunion"). Mit dem Inkrafttreten der Römischen Verträge am 1.1.1958, mit denen von diesen Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurde, wurde eine "Versammlung der Europäischen Gemeinschaften" geschaffen, deren Zusammensetzung im EGKS-Vertrag, im EWG-Vertrag und im Euratom-Vertrag zwar getrennt geregelt, in diesen drei Verträgen aber identisch war. Seit ihrer Konstitutierung am 19.3.1958 nannte diese Versammlung sich selbst "Europäisches Parlament" und wurde auch umgangssprachlich so genannt. Zur amtlichen Bezeichnung wurde dieser Name jedoch erst mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1.7.1987.

Die Abgeordneten des EP wurden bis 1978 nicht direkt vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Dafür wurden den Fraktionen im Bundestag nach der Anzahl ihrer Miglieder gemäß dem d'Hondt-Verfahren Mandate für das EP zugeteilt. Die Fraktionen brachten in einer der ersten Sitzungen einer jeden Bundestags-Wahlperiode einen gemeinsamen Antrag ein, der die Namen der Kandidaten für diese Mandate enthielt. Bei diesen Kandidaten handelte es sich um Bundestagsabgeordnete. Schließlich stimmte der Bundestag über diese Anträge ab. Diese Abstimmungen führten immer zu Annahme der Anträge.

Deutsche Mitglieder im Europäischen Parlament 1952-1978 nach den Fraktionen, denen sie im Bundestag angehörten
  WP Sitzung SPD FDP CDU/CSU DP BHE Z FVP Insgesamt  
16.07.1952 I 233 7 2 7 1 - 1 - 18  
14.01.1953 I 280 7 2 7 1 - 1 - 18  
10.12.1953 II 8 6 2 9 1 0 0 - 18
24.06.1954 II 35 6 1 9 1 1 0 - 18  
28.06.1956 II 155 6 1 9 1 0 0 1 18
29.10.1957 III 3 7 1 9 1 - - - 18  
29.11.1961 IV 5 14 4 18 - - - - 36
09.12.1965 V 12 15 3 18 - - - - 36  
21.01.1970 VI 25 17 2 17 - - - - 36
16.12.1970 VI 87 16 3 17 - - - - 36  
18.01.1973 VII 7 17 3 16 - - - - 36
19.01.1977 VIII 7 15 2 18 - - - - 35  
21.04.1977 VIII 23 15 3 18 - - - - 36  

Datumsangaben: Tag der Wahl durch den Bundestag
WP: Nummer der Wahlperiode des Deutschen Bundestags
Sitzung: Nummer der Sitzung innerhalb der jeweiligen Wahlperiode des Deutschen Bundestags
Neuwahlen einzelner Mitglieder während der Wahlperioden wurden nur berücksichtigt, wenn sich dadurch an der Mandatsverteilung der Fraktionen etwas änderte.

FDP: bei der Wahl in der 7. Sitzung der VIII. Wahlperiode am 19.1.1977 benannte die FDP zunächst nur zwei Kandidaten für die drei ihr zugeteilten Mandate; ein Kandidat für das dritte Mandat wurde in der 23. Sitzung am 21.4.1977 gewählt.

Quellenverzeichnis
-1952, 1953: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Studien-, Informations- und Dokumentationsabteilung 1957: Jahrbuch-Handbuch der Gemeinsamen Versammlung 1957. Luxemburg: Amt für Amtliche Veröffentlichungen. S.50, 61-62.
und: Deutscher Bundestag 1952: Plenarprotokolle Nr. 1/223, S.9953 B und Nr. 1/280, S.14141 A.
-Ab 1953/II: Deutscher Bundestag: Register zu den Verhandlungen des Deutschen Bundestages und zu den Anlagen. Erster Teil: Sachregister. Fortlaufende Bände für die III. bis VIII. Wahlperiode.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 14.01.2014
Valentin Schröder
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