Weimarer Republik 1918-1933
Reichstagswahlen
Gesamtergebnisse

Rolle des Reichstags bei Gesetzgebung und Kabinettsbildung 1918-1933

Vorgeschichte: Ende des Kaiserreichs, Revolution, Verfassungsgebung (Oktober 1918 – August 1919)
Im Kaiserreich hatte der Reichstag die Gesetzgebung gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt (Art. 5 I 1 Verfassung vom 16.4.1871). Außerdem bedurfte nach der Verfassungsänderung vom 28.10.1918 der Reichskanzler zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags (Art. 15 I 1). In diesem Sinne wurde zunächst Max von Baden am 3.10. zum Reichskanzler ernannt. Er nahm in sein Kabinett neben Vertretern der Nationalliberalen Partei und der Zentrumspartei erstmals auch Politiker der linksliberalen FVP und der SPD auf. Damit waren Parteien in der Regierung vertreten, die zusammen eine Mehrheit der Reichstagsmitglieder repräsentierten.
Unmittelbar nach Ausbruch der Novemberrevolution erklärte sich aber schon am 12.11.1918 der Rat der Volksbeauftragten zur durch die Revolution legitimierten Regierung mit Gesetzgebungsgewalt (verkündet durch seinen Aufruf an das deutsche Volk vom 12.11.1918). Damit war der Reichstag faktisch aufgelöst. Erst mit der Wahl der Verfassunggebenden Nationalversammlung am 19.1.1919 und ihrem Zusammentritt am 6.2.1919 bestand wieder ein Parlament.
Mit ihrem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10.2.1919 (GvR) gab die Nationalversammlung sich das Recht, Reichsgesetze zu beschließen (§1 GvR). Dafür bedurfte sie der Übereinstimmung mit dem Staatenausschuss als Nachfolger des Bundesrats. Kam keine solche Übereinstimmung zustande, konnte eine durch den Reichspräsidenten herbeizuführende Volksabstimmung im Sinne des Vorschlags der Nationalversammlung entscheiden (§4 II GvR). Die Nationalversammlung wählte den Reichspräsidenten mit absoluter Stimmenmehrheit (§7 GvR). Dieser blieb bis zur Wahl eines Reichspräsidenten gemäß der von der Nationalversammlung zu beschließenden neuen Verfassung im Amt. Der Reichspräsident hatte das alleinige Recht, „für die Führung der Reichsregierung ein Reichsministerium“ – das „Kabinett“ – zu berufen (§8 I GvR). Die von ihm berufenen Reichsminister bedurften zu ihrer Amtsführung des Vertrauens der Nationalversammlung (§ 8 II GvR). Zum Reichspräsidenten wurde Friedrich Ebert (SPD) gewählt. Er ernannte ein Kabinett aus Mitgliedern von SPD, DDP und Zentrumspartei (Z) mit Philip Scheidemann (SPD) als Ministerpräsidenten.
Parlamentarisch gestützte Kabinette (August 1919 – März 1930)
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) stellte den Reichstag einerseits formal in das Zentrum der Gesetzgebung und der Kabinettsbildung (Longerich 1995: 94): Reichskanzler und Reichsminister – also alle einzelnen Mitglieder des Kabinetts unter Leitung des Reichskanzlers – bedurften für ihre Amtsführung des Vertrauens des Reichstags (Art. 54 WRV). Sie handelten als Reichsregierung. Reichstag, Reichsregierung und Reichsrat hatten je für sich das Recht, Gesetzesvorlagen einzubringen (Art. 54, 69 II WRV). Der Reichstag allein beschloss die Reichsgesetze (Art. 68 II WRV). Der Reichsrat als Vertretung der Länder nach Art. 60 WRV konnte gegen diese Beschlüsse zwar gemäß Art. 74 I WRV Einspruch erheben. Ein Einspruch führte aber nicht zum Scheitern des Reichstagsbeschlusses, sondern löste eine Kette möglicher weiterer Schritte aus, um dem Beschluss dennoch zu Gesetzeskraft zu verhelfen (Art. 74 II, III i.V.m. Art. 75 WRV). Außerdem musste der Reichsrat den Einspruch erst einmal beschließen. Dort musste also eine dem Reichstag politisch gegenläufige Mehrheit bestehen. Damit erlangte der Reichsrat faktisch nur „die Stellung eines Nebenorgans der Reichsgesetzgebung“ (Huber 1981: 377).
Andererseits bestimmten oftmals das Handeln der Reichsregierung und des Reichspräsidenten die Gesetzgebungstätigkeit des Reichstags. Die oftmals bestimmende Rolle der Reichsregierung folgte gerade aus ihrer parlamentarischen Verankerung. Denn konkrete Handlungen „des Reichstags“ – ob Gesetzesbeschluss oder Vertrauenserklärung in die Reichsregierung – wurden durch Mehrheitsbeschluss bewirkt, also von der Mehrheit der (abstimmenden) Abgeordneten. Da die Abgeordneten selbst in der Regel Mitglied einer Partei waren und niemals eine Partei eine eigene Mehrheit im Reichstag erzielte, wurden diese Mehrheitsbeschlüsse typischer Weise von den jeweiligen Parteiführungen untereinander vereinbart, deren Parteien gemeinsam eine Mandatsmehrheit mit Blick auf den ins Auge gefassten Gesetzentwurf hielten (vgl. bereits Neumann 1986[1932]: 99). Parteiführungen dieser Parteien bestimmten faktisch auch die Zusammensetzung des Kabinetts, indem sie Mitglieder ihrer Parteien dem Reichspräsidenten als Kabinettsmitglieder vorschlugen. Auf diese Weise bildete das jeweilige Kabinett eine Koalition dieser Parteien ab.
Das „Vertrauen“ des Reichstags in ein Kabinett wurde so lange als gegeben angenommen, wie eine Mehrheit der Abgeordneten einem Kabinettsmitglied nicht explizit das Misstrauen aussprach (sog. „negativer Parlamentarismus“). Damit waren zwei Arten von auf Koalitionsparteien gestützten Reichskabinetten möglich: Mehrheitskabinette auf Grundlage einer Koalition von Parteien, die gemeinsam eine Mandatsmehrheit hielten, und Minderheitskabinette auf Grundlage einer Koalition von Parteien, die gemeinsam keine solche Mehrheit hielten.
Bei Mehrheitskabinetten stand die Reichsregierung aufgrund ihres Gesetzinitiativrechts besonders stark da, wenn die fraglichen Gesetzesvorlagen im Vorfeld von den Koalitionsparteien im Grundsatz vereinbart worden waren oder die Koalition aus programmatisch einander ähnlichen Parteien bestand. Solche Mehrheitskabinette existierten nur August bis Oktober 1923 (Kabinett Stresemann I: Einvernehmen zwischen SPD, Z, DVP und DDP über die Bewältigung der außenpolitischen und ökonomischen Krise) sowie Januar bis Oktober 1925 und Januar 1927 bis Mai 1928 (Kabinette Luther und Marx: „bürgerliche“ Koalition aus Z, DNVP, DVP und BVP). War jedoch kein spezifisches gesetzgeberisches Programm vereinbart und bestanden große programmatische Unterschiede zwischen den Koalitionsparteien, stand die Koalition bei vielen Gesetzesvorlagen auf dem Spiel. Solch eine programmatisch gespaltene „Große Koalition“ bestand Mai 1928 bis März 1930 aus SPD, Z, DVP, DDP und BVP (Kabinett Müller).
Bei Minderheitskabinetten musste sich das Kabinett mit weiteren Parteien, die nicht Teil der Koalition waren, über die Gestaltung von Gesetzesvorlagen im Vorfeld oder im parlamentarischen Prozess einigen. Diesen Minderheitskabinetten gehörten stets Vertreter des Z an, ab November 1921 stets auch der DVP sowie oft Vertreter der DDP an. Je nach Politikfeld bestand auch ein gewisses Einvernehmen zwischen ihnen und weiteren Parteien. So akzeptierten sie und die SPD in der Außenpolitik ab 1921/22 im Wesentlichen den Versailler Vertrag. Zwischen diesen Parteien war daher zum Beispiel eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Leistung von Reparationen an die Alliierten des 1. Weltkriegs möglich. Die SPD hatte aber in der Wirtschaftspolitik andere Ziele als Z und DVP: Die SPD vertrat insbesondere die Interessen der Arbeiter und Gewerkschaften, während besonders die DVP im Sinne der Arbeitgeber insbesondere in der Schwerindustrie handelte (vgl. Longerich 1995: 223). Dort stimmten Z und DVP eher mit den Zielen der DNVP überein. Damit erhielt das Z eine Schlüsselrolle im parlamentarischen Geschehen. Andererseits bestand ein Gegensatz auch zwischen dem Z und sowohl der SPD als auch der DNVP in der Konfessionspolitik, wo die Interessen des katholischen Z denen der laizistischen SPD und der protestantisch DVNP entgegen standen.
Die großen programmatischen Unterschiede zwischen den größeren Parteien und damit oftmals unterschiedlichen oder sogar gegensätzlichen gesetzgeberischen Ziele erschwerten es den Parteiführungen, eine einmal gebildete Koalition auf die Dauer fortzuführen. Gesetzgeberisch handlungsfähige und über längere Zeit bestehende Koalitionen – und damit „stabile“ Kabinette – waren deshalb selten. Dadurch kam phasenweise eine dominante Rolle des Reichspräsidenten. Schon die entsprechend häufigen Neubildungen von Kabinetten brachten für sich genommen eine gewisse Relevanz des Reichspräsidenten mit sich, denn er ernannte und entließ die Mitglieder der Reichsregierung (Art. 53 WRV). Außerdem konnte er den Reichstag auflösen (Art. 25 WRV). Zusätzlich verfügte der Reichspräsident über das sog. Notverordnungsrecht (Art. 48 II WRV). Dadurch konnte er unabhängig vom Parlament Verordnungen erlassen, die in der Wirkung Gesetzen gleichkamen. Der Reichstag konnte diese Verordnungen zwar wiederum außer Kraft setzen (Art. III 2 WRV). Aber dafür musste eine Reichstagsmehrheit einen Beschluss über die Außerkraftsetzung fassen. Dass eine solche Reichstagsmehrheit zustande kam, war aufgrund der unterschiedlichen Ziele der größeren Parteien gerade in den Fällen, in denen Verordnungen erlassen wurden, wiederum sehr unwahrscheinlich. Dadurch verfügte der Reichspräsident also über eine eigene Gesetzgebungsmacht, wenn der Reichsag sie nicht selbst ausüben konnte. Zwischen 1919 und 1930 übte er diese über 135-mal aus (Schulze 1994: 99). Besonders häufig war dies in dem besonders krisenhaften Zeitraum November 1922 bis Juni 1924 der Fall.
Präsidialkabinette, deren Scheitern und Selbstentmachtung des Reichstags (März 1930 – März 1933)
Der Reichspräsident machte ab März 1930 von der Kombination seines Notverordnungsrechts, seines Rechts zu Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und seines Parlamentsauflösungsrechts regelmäßig Gebrauch. Er ernannte Reichskanzler, die sich des Vertrauens des Reichstags nicht sicher sein konnten, drohte für den Fall, dass der Reichstag ihnen das Misstrauen aussprach, mit der Parlamentsauflösung und verhalf den Gesetzesvorhaben dieser Reichskanzler durch Notverordnungen zum Erfolg. Bis Ende Mai 1932 gelang es diesen „Präsidialkabinetten“ des Reichskanzlers Heinrich Brüning (Z), mit 109 Notverordnungen zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen faktisch ohne den Reichstag zu treffen, weil die meisten bürgerlichen Parteien dieses Vorgehen unterstützten und die SPD es tolerierte (vgl. Longerich 1995: 287). Mit der Berufung eines neuen Kabinetts mit dem Reichskanzler Franz von Papen am 2.6.1932, das von der SPD, aber auch dem Zentrum, nicht mehr toleriert wurde, setzte sich der Reichspräsident aber der Gefahr aus, dass es eine Mehrheit im Reichstag gegen die Reichsregierung und für die Außerkraftsetzung seiner Notverordnungen geben würde. Der Reichspräsident löste folglich am 4.6.1932 den Reichstag auf. Bei den Neuwahlen vom Juli 1932 kam es zu einer Reichstagsmehrheit von NSDAP und KPD. Diese setzten am 12.9. mehrere Notverordnungen außer Kraft und bewirkten die Erklärung des Misstrauens gegenüber dem Reichskanzler (vgl. Kotulla 2008: 618, Reichstag 1932: 15). Die erneute Auflösung des Reichstags am gleichen Tag führte nach den Wahlen vom November 1932 lediglich zu einer erneuten solchen „negativen Mehrheit.“ Schließlich löste der Reichspräsident nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler einer NSDAP-DNVP-Koalition am 30.1.1933 erneut den Reichstag auf.
NSDAP und DNVP erzielten bei den Neuwahlen im März 1933 eine eigene Reichstagsmehrheit. Schon am 23.3.1933 beschloss der Reichstag unter dem Druck der NSDAP mit den Stimmen aller Parteien außer der SPD das sog. „Ermächtigungsgesetz“. Dieses gab der Reichsregierung ein eigenes, alleiniges Gesetzgebungsrecht. Damit entmachtete sich der Reichstag selbst (vgl. Thamer 1994: 279f.).

Ergebnisse in Prozent
  KPD USPD Diverse
Linke
SPD DDP/
DStP
Z BVP DVP DNVP Bauern Mittel-
stand
Diverse
Rechte
NSDAP NMD Sonstige WBT Ungültig %
19.01.1919 - 7,6 - 37,9 18,3 15,5 3,8 5,5 9,4 1,1 0,0 0,9 - - 0,0 ca. 83 0,4
19.01.1919[a] - 7,9 - 38,2 18,4 15,2 3,9 5,4 9,1 1,2 0,0 0,9 - - 0,0 ca. 83 0,4
06.06.1920 1,7 18,8 - 21,6 8,5 13,6 4,5 13,9 12,9 2,3 0,4 1,6 - 0,3 0,0 80,1 0,7
20.02.1921 2,0 18,0 - 22,0 8,4 13,1 4,2 14,0 13,7 2,1 0,4 1,6 - 0,4 0,0 80,1 0,9
19.11.1922 2,1 17,6 - 21,9 8,3 13,6 4,2 13,9 13,7 2,1 0,4 1,6 - 0,5 0,0 79,8 0,9
04.05.1924 12,8 0,8 0,4 20,5 5,6 13,3 3,2 9,2 19,5 2,4 2,1 3,0 6,5 0,5 0,2 77,7 1,4
21.09.1924 12,6 0,8 0,4 20,5 5,7 13,4 3,2 9,2 19,5 2,4 2,2 3,0 6,6 0,4 0,2 77,4 1,4
07.12.1924 8,9 0,3 - 26,0 6,3 13,5 3,7 10,1 20,5 2,7 2,9 1,5 3,0 0,3 0,2 78,8 1,3
20.05.1928 10,6 0,1 0,8 29,8 4,8 11,9 3,3 8,7 14,2 4,5 6,6 1,9 2,6 0,2 0,0 75,6 1,3
14.09.1930 13,1 0,0 0,0 24,5 3,4 11,6 3,2 4,9 7,0 4,7 4,8 4,2 18,3 0,2 0,0 82,0 0,7
31.07.1932 14,3 - 0,3 21,6 1,0 12,3 3,4 1,2 5,9 0,9 0,6 1,1 37,3 0,1 0,1 84,1 0,8
06.11.1932 16,9 - 0,2 20,4 0,9 11,8 3,3 1,9 8,3 1,0 0,7 1,4 33,1 0,1 0,1 80,6 0,8
05.03.1933 12,3 - 0,0 18,3 0,8 11,1 2,9 1,1 8,0 0,5 - 1,1 43,9 - - 88,8 0,8

In der Tabelle werden die Ergebnisse nach Kreiswahlvorschlägen der kandidierenden Listen angegeben, aber nicht die Ergebnisse nach Reichswahlvorschlägen, denn die Wähler konnten bei der Wahl zun zwischen den Kreiswahlvorschlägen, aber nicht zwischen den Reichswahlvorschlägen auswähle. Außerdem wurde die Zugehörigkeit der Kreiswahlvorschläge zu den jeweiligen Reichswahlvorschlägen (sofern die Kreiswahlvorschläge an Reichswahlvorschläge angeschlossen waren) auf den Wahlzetteln in der Regel auch nicht deutlich wurde. Falls Kreis- und Reichswahlvorschlag nicht miteinander identisch waren, ist dies in den Anmerkungen zu diesen Tabellen vermerkt.

1919: Ergebnisse der Wahl zur Nationalversammlung einschließlich der Stimmen der Angehörigen des Ostheers, wo die Wahl erst am 2.2.1919 stattfand.
1919[a]: Ergebnisse der Wahl zur Nationalversammlung, umgerechnet auf den Gebietsstand des Deutschen Reichs nach dem Vertrag von Versailles, den die Nationalversammlung am 23.6.1919 ratifizierte.
1920: Ergebnisse der Wahl zum I. Reichstag, ohne die Ergebnisse in den Wahlkreisen 1 (Ostpreußen), 10 (Oppeln) und 14 (Schleswig-Holstein). Dort fand zunächst keine Wahl statt und ein Teil der Abgeordneten dieser Wahlkreise für die Nationalversammlung behielt das jeweilige Mandat.
1921: Ergebnisse der Wahl zum I. Reichstag vom 6.6.1920 einschließlich der Ergebnisse in den Wahlkreisen 1 (Ostpreußen) und 14 (Schleswig-Holstein), wo die Wahl am 20.2.1921 stattfand, aber ohne die Ergebnisse im Wahlkeis 10 (Oppeln).
1922: Ergebnisse der Wahl zum I. Reichstag vom 6.6.1920 einschließlich der Ergebnisse in den Wahlkreisen 1 (Ostpreußen) und 14 (Schleswig-Holstein), wo die Wahl am 20.2.1921 stattfand, und der Ergebnisse im Wahlkreis 10 (Oppeln), wo die Wahl am 19.11.1922 stattfand.
1924/I: Ergebnisse der Wahl zum II. Reichstag einschließlich der Ergebnisse der Wiederholungswahl im Stimmbezirk Dittmannsdorf der Amthauptmannschaft Meißen des Wahlkreises 28 (Dresden-Bautzen) am 21.9.1924.
1924/II: Ergebnisse der Wahl zum II. Reichstag einschließlich der Ergebnisse der Wiederholungswahl im Stimmbezirk Dittmannsdorf der Amthauptmannschaft Meißen des Wahlkreises 28 (Dresden-Bautzen) und im Wahlkreis 9 (Oppeln) am 21.9.1924.
1924/III: Ergebnisse der Wahl zum III. Reichstag.

Diverse Linke, Bauern, Bürger, Diverse Rechte, Sonstige: hier werden im Einzelnen nur die Ergebnisse der Parteien angegeben, die bei mindestens einer Wahl mindestens ein Mandat erzielten; die Ergebnisse der anderen Parteien und Erläuterungen zu deren Listen im Einzelnen erreichen Sie durch Klicken auf die jeweilige Bezeichnung im Tabellenkopf.

Erläuterungen zur Benennung der Reichswahlvorschläge der in den Tabelle hier enthaltenen bzw. erläuterten Parteien und zu den daran angeschlossenen Kreiswahlvorschlägen bzw. zu den Reichswahlvorschlägen, an welche diese Listen dieser Parteien als Kreiswahlvorschläge angeschlossen waren, finden sich hier. Bei einigen dieser Parteien bestanden regional abweichenden Bezeichnungen der Kreiswahlvorschlage. Wenn so eine Bezeichnung von der Bezeichnung des jeweiligen Reichswahlvorschlags so stark abwich, dass die Zusammengehörigkeit beider nicht erkennbar war, findet sich bei den Angaben zum jeweiligen Wahlkreis eine entsprechende Erläuterung.

WBT: 1919/I-1919/II Angaben ohne Wk. 2 (Westpreußen), 14 (Schleswig-Holstein), 36 (Thüring. Staaten) und das Ostheer, für die keine Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt werden konnten.

-Diverse Linke: 1924/I-1924/II darunter SB 0,1%; 1928 darunter LK 0,3%, ASPD 0,2%; 1932/I darunter SAPD 0,2%; 1932/II darunter SAPD 0,1%
-SPD: 1933 waren die Wv. DStP dem Rwv. SPD angeschlossen
-DDP/DStP: 1919/I-1919/II davon anteilig gem. Wv DDP-DVP in Wk. 21 (Koblenz-Trier) von dessen gewählten Kandidaten sich in der Nationalversammlung je einer der DDP- und einer der DVP-Fraktion anschloss 0,2%; 1920-1928 DDP; 1930 Summe der Ergebnisse aller Wv., die an den Rwv. DStP angeschlossen waren, davon DStP 2,6%, gem. Wv. DStP-DVP 0,7% (Wk. 31-32), DStP (DDP-Volksnationale Reichsvereinigung und verwandte Gruppen, DStP-VNR, in Wk. 3-4, 9, 14, 24-25) 0,5%; 1930 davon DStP 2,5%, "DStP (DDP, Volksnationale Reichsvereinigung und verwandte Gruppen)" (Wk. 3-4, 9, 14, 24-25, DDP/VNRV) 0,5%, anteilig gem. Wv.'e DVP-DStP (Wk. 31-32, Württemberg und Baden, Wv.'e angeschlossen an Rwv. DStP, jedoch je 1 gewählter Bewerber DVP-Mitglied) 0,4%; 1932/I-1933 DStP, 1933 waren die Wv. DStP dem Rwv. SPD angeschlossen
-Z: 1919/I davon anteilige Stimmen auf Wv. CVP-DHP in Wk. 16 (Hannover-Hildesheim-Lüneburg-Braunschweig, von den vier Gewählten gehörten je 2 dem Z und der DHP an) 0,4%; 1919/II davon anteilige Stimmen auf Wv. CVP-DHP in Wk. 16 0,5%; 1928-1933 davon 0,2% auf gem. Wv. Z-BVP in Wk. 27 (Pfalz), der dem Rwv. Z angeschlossen war, vgl. BVP
-BVP: 1928-1933 davon 0,2% auf gem. Wv. Z-BVP in Wk. 27 (Pfalz), der dem Rwv. Z angeschlossen war, auf dem jedoch der Bewerber auf dem ersten vergebenen Listenplatz der BVP angehörte und im Reichstag der BVP-Fraktion beitrat, ensprechend wurden Stimmenanteile entsprechend 60.000 Stimmen der BVP zugeordnet
-DVP: 1919/I-1919/II davon rechnerischer Anteil von 50% an den Stimmen für gemeinsame Wahlvorschläge DVP-DNVP in Wk. 18 (Westfalen-Süd, Kandidatur als DNVP-DVP-Nationaler Verein Essen), 22 (Düsseldorf-Ost), 36 (Thüringen) 0,8% und für gemeinsamen Wahlvorschlag DDP-DVP in Wk. 21 (Koblenz-Trier) 0,2%, vgl. auch DNVP; 1920-1922 davon gem. Wv. DVP-BMP in Wk. 28 (Niederbayern, angeschlossen an Rwv. DVP) 0%; 1924/I-1924/II davon anteilig auf Wv. "Vereinigte Nationale Rechte der Pfalz" (VNRP) in Wk. 27 (Pfalz), der an Rwv. DNVP angeschlossen war, auf dessen Listenplatz 1 jedoch ein Mitglied der DVP kandidierte 0,2%; 1930 davon anteilig gem. Wv.'e DVP-DStP (Wk. 31-32, Württemberg und Baden, Wv.'e angeschlossen an Rwv. DStP, jedoch je 1 gewählter Bewerber DVP-Mitglied) 0,3%; 1932/I-1932/II waren die Wv. DVP dem Rwv. DNVP angeschlossen; 1933 gem. Rwv. Mit DBP, CSVD, DHP
-DNVP: 1919/I-1919/II davon rechnerischer Anteil von 50% an den Stimmen für gemeinsame Wahlvorschläge DNVP-DVP in Wk. 12 (Thüring. Staaten), 18 (Westfalen-Süd, Kandidatur als DNVP-DVP-Nationaler Verein Essen) und 22 (Düsseldorf-Ost) 0,%, sowie Stimmen für von der DNVP dominierte gemeinsame Wahlvorschläge in Wk. 24 (Oberbayern-Schwaben, als BMP und Nationalliberale Landespartei in Bayern) und 26 (Franken, Kandidatur wie in 24) deren gewählte Kandidaten sich in der Nationalversammlung der DNVP anschlossen 2,1% und gem. Wv. DNVP-WBWB in Wk. 31/32 (Württemberg), deren gewählte Kandidaten sich in der Nationalversammlung der DNVP-Fraktion anschlossen 0,6%; 1920 davon Einigungsliste der Hessischen Volkspartei und des Hessischen Bauernbunds (EHVHB) in Wk. 22 (Hessen-Darmstadt) 0,3%; 1924/I-1924/II davon anteilig auf Wv. "Vereinigte Nationale Rechte der Pfalz" (VNRP) in Wk. 27 (Pfalz), der an Rwv. DNVP angeschlossen war, auf dessen Listenplatz 1 jedoch ein Mitglied der DVP kandidierte 0,1%
-Bauern: 1919/I-1919/II darunter BBB 0,9%, SHBLD 0,2%; 1920 davon BBB 0,8%, WBWB 0,7%, LBT 0,7%; 1921-1922 davon BBB 0,8%, WBWB 0,7%, LBT 0,6%; 1924/I-1924/II davon WBWB 0,8%, BBB 0,6%, LBT 0,5%, HBB 0,3%, BLB 0,2%; 1924/III darunter BBB 1%, WBWB 0,7%, LBT 0,4%, HBB 0,3%, BLB 0,2%; 1928 darunter DLV 1,8%, BBB 1,2%, WBWB 0,6%, SLV 0,4%, DBP 0,4%; 1930 davon DLV 2,8%, BBB 0,8%, WBWB 0,5%, SLV 0,3%, DBP 0,2%; 1932/I darunter BBB 0,4%, WBWB 0,3%, LBT 0,1%, DLV 0,1%, DBP 0%; 1932/II darunter BBB 0,4%, WBWB 0,3%, LBT 0,2%, DLV 0,1%, DBP 0%; 1933 davon BBB 0,3%, WBWB 0,2%, DBP 0%
-Bürger: 1920-1922 darunter DWSL 0,3%; 1924/I darunter WP 1,6%; 1924/II darunter WP 1,7%; 1924/III darunter WP 2,3%; 1928 darunter WP 4,5%, VRP 1,6%; 1930 darunter WP 3,9%, VRP 0,8%; 1932/I darunter WP 0,4%, VRP 0,1%; 1932/II darunter WP 0,3%, VRP 0,1%
-Diverse Rechte: 1919/I-1919/II darunter DHP 0,7% (davon 0,4% anteilig auf gem. Wv. mit CVP in Wk.16 (Hannover-Hildesheim-Lüneburg-Braunschweig), s. hierzu Z), BLWV 0,2%; 1920 darunter DHP 1,2%, CVoP 0,2%; 1921 darunter DHP 1,1%, CVoP 0,2%; 1922 darunter DHP 1,1%, CVoP 0,2%, DSP 0,1%; 1924/I-1924/II darunter DSP 1,1%, DHP 1%, NLV 0,1%; 1924/III darunter DHP 0,9%, DSP 0,5%; 1928 darunter DHP 0,6%, DSP 0,1%; 1930 darunter CSVD 2,5%, KVP 0,8%, DHP 0,5%; 1932/I darunter CSVD 1%, DHP 0,1%; 1932/II darunter CSVD 1,1%, DHP 0,2%; 1933 darunter CSVD 1%, DHP 0,1%
-NSDAP: 1924/I-1924/II Ergebnisse aller Wv., die an den Rwv. DVFP-NSDAP angeschlossen waren, davon Völkischsozialer Block (VSB, Wk. 11-23, 28-34) 3,1%, Völkischer Block (VB, Wk.24-27) 1,6%, DVFP (Wk. 2-9) 1,3%, Völkischsozialer Freiheitsblock (VSFB, Wk. 1, 10) 0,4%; 1924/III NSFB
-NMD: Ergebnisse für Wv. der nationalen Minderheiten in Deutschland (NMD)

Mandatsverteilung
  KPD USPD SPD DDP/
DStP
Z BVP DVP DNVP BBB/
DBP
DLV Diverse
Bauern
WP VRP DHP KVP CSVD DSP Diverse
Rechte
NSDAP Ingesamt  
19.01.1919 - 22 165 74 73 16 23 41 4 - 1 - - 3 - - - 1 - 423  
06.06.1920 2 81 113 44 67 20 62 60 4 - 7 0 - 5 - - - 1 - 466  
20.02.1921 4 83 108 40 68 20 65 65 4 - 6 0 - 5 - - - 1 - 469  
19.11.1922 4 83 103 39 64 20 65 65 4 - 6 0 - 5 - - 0 1 - 459  
04.05.1924 62 0 100 28 65 16 45 95 3 - 9 7 - 5 - - 4 1 32 472  
21.09.1924 62 0 100 28 65 16 45 95 3 - 9 7 - 5 - - 4 1 32 472  
07.12.1924 45 0 131 32 69 19 51 103 5 - 8 12 - 4 - - 0 - 14 493  
20.05.1928 54 0 153 25 61 17 45 73 8 9 5 23 2 4 - - 0 - 12 491  
14.09.1930 77 0 143 20 68 19 30 41 6 19 3 23 0 3 4 14 - - 107 577  
31.07.1932 89 - 133 4 75 22 7 37 2 0 3 2 1 0 - 3 - - 230 608  
06.11.1932 100 - 121 2 70 20 11 51 3 0 3 1 0 1 - 5 - - 196 584  
05.03.1933 81 - 120 5 73 19 2 52 2 - 1 - - 0 - 4 - - 288 647  

In der Tabelle werden die Mandatsverteilungen nach den Gesamtergebnissen der Reichstagswahlen zum jeweils angegebenen Zeitpunkt, nicht aber die Zusammensetzung der Reichstage nach Fraktionen, berücksichtigt. Angaben hierzu finden sich hier. Die Angaben zur Fraktionszugehörigkeit der Mandatsinhaber in den unten stehenden Erläuterungen beziehen sich auf den Beginn der jeweiligen Legislaturperiode.

1919: Stand unmittelbar nach den Wahlen in den Wahlkreisen am 19.1.1919 und der Angehörigen des Ostheers am 2.2.1919 (zwei Abgeordnete auf der Liste der SPD), aber noch vor der Eröffnung der Nationalversammlung am 6.2.1919
1920: Stand unmittelbar nach der Wahl am 6.6.1920, aber noch vor dem Zusammentritt des Reichstags am 24.6.1920; in den Wahlkreisen 1 (Ostpreußen) und 14 (Schleswig-Holstein) wurde erst am 20.2.1921 und im Wahlkreis 10 (Oppeln) erst am 19.11.1922 gewählt. Bis zum Eintritt in den Reichstag der dann für diese Wahlkreise gewählten Abgeordneten bestanden die Mandate eines Teils der Abgeordneten dieser Wahlkreise für die Nationalversammlung jeweils weiter.
1921: Stand nach der Nachwahl am 20.2.1921 in den Wahlkreisen 1 (Ostpreußen) und 14 (Schleswig-Holstein), aber ohne Berücksichtigung von Änderungen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt durch Fraktionswechsel von Abgeordneten ergeben hatten. Unter Berücksichtigung dieser Fraktionswechsel lautete die Mandatsverteilung nach Fraktionen per 12.3.1921 (dem Tag, an dem der letzte in dieser Nachwahl gewählte Kandidat das Mandat annahm): KPD 26, USPD 61, SPD 108, DDP 40, Z 72, BVP 20, DVP 65, DNVP 71, BBB (fraktionslos) 4, DHP (fraktionslos) 2.
1922: Stand nach der Nachwahl am 19.11.1922 im Wahlkreis 10 (Oppeln), aber ohne Berücksichtigung von Änderungen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt durch Fraktionswechsel von Abgeordneten ergeben hatten. Unter Berücksichtigung dieser Fraktionswechsel lautete die Mandatsverteilung nach Fraktionen per 5.12.1921 (dem Tag, an dem diese Änderungen für den Reichstag wirksam wurden): KPD (fraktionslos) 12, Kommunistische Arbeitsgemeinschaft (fraktionslos) 3, USPD (fraktionslos) 8, SPD 167, DDP 39, Z 68, BVP 20, DVP 66, DNVP 67, BBB (fraktionslos) 4, DHP (fraktionslos) 2, DVFP (fraktionslos) 3. 1924/I: Stand nach der Wahl zum II. Reichstag.
1924/II: Stand nach der Wiederholungswahl im Stimmbezirk Dittmannsdorf der Amthauptmannschaft Meißen des Wahlkreises 28 (Dresden-Bautzen) und im Wahlkreis 9 (Oppeln) am 21.9.1924, aber ohne Berücksichtigung von Änderungen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt durch Fraktionswechsel von Abgeordneten ergeben hatten. Unter Berücksichtigung dieser Fraktionswechsel lautete die Mandatsverteiliung nach Fraktionen am 21.9.1924: KPD 62, SPD 100, DDP 28, Z 65, BVP 16, DVP 44, DNVP 105, DHP (fraktionslos) 2, DSP 2 (fraktionslos) 2, NSFB (fraktionslos) 2, NSFP 32. Der Reichstag war jedoch seit dem 30.8.1924 nicht mehr zusammengetreten und wurde am 20.10.1924 aufgelöst. Deshalb wirkten sich die Ergebnisse der Wiederholungswahl im Plenum nicht mehr aus.
1924/III-1933: Stand jeweils nach der Wahl, aber vor Zusammentritt des III.-VIII. Reichstags.

-DDP: 1919 davon 1 Mandat auf gem. Wv. DDP-DVP in Wk. 21; ab 1930 DStP; 1930 davon 2 Mandate auf gem. Wv. DVP-DStP in Wk 31-32, von den Inhabern der 20 Mandate in der Tabelle blieben 6 auf dem Rwv. DStP gewählte Abgeordnete der Volksnationalen Reichsvereinigung (VNRV) fraktionslos; 1933: Mandate auf Rwv. SPD, die der DStP zugeordnet wurden
-Z: 1919 Angaben auschließlich 16 Mandate der BVP, deren Inhaber in der Nationalversammlung zunächst alle der Z-Fraktion beitraten und ausschließlich eines Mandats auf gem. Wv. CVP-DHP im Wk. 16, das auf ein DHP-Mitglied entfiel, welches der Z-Fraktion als Hospitant beitrat; 1928-1933 Angaben ausschließlich eines Mandats auf Wv. BVP im Wk. Pfalz, der an Rwv. Z angeschlossen war, dessen Inhaber im Reichstag aber der BVP-Fraktion beitrat
-BVP: 1919 traten alle Gewählten in der Nationalversammlung zunächst der Z-Fraktion bei; 1928-1933 Angaben einschließlich eines Mandats auf Wv. BVP im Wk. Pfalz, der an Rwv. Z angeschlossen war, dessen Inhaber im Reichstag aber der BVP-Fraktion beitrat
-DVP: 1919 davon 1 Mandat auf gem. Wv. DDP-DVP in Wk. 21; 1930 davon 2 Mandate auf gem. Wv. DVP-DStP in Wk. 31-32; 1932/I 1 Mandat auf Wv. DVP und 6 Mandate auf Rwv. DNVP, die der DVP zugeordnet wurden; 1932/II 4 Mandate auf Wv. DVP und 7 Mandate auf Rwv. DNVP, die der DVP zugeordnet wurden; 1933 1 Mandat auf Wv. DVP und 1 Mandat auf Rwv. DVP-CSVD-DBP-DHP, das der DVP zugeordnet wurde
-DNVP: Angaben jeweils ohne Mandate auf Kreiswahlvorschläge von Bauernparteien, die an den Reichswahlvorschlag der DNVP angeschlossen waren und/oder, die im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten, vgl. "Diverse Bauern" zu den Inhabern dieser Mandate
-BBB/DBP (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Bauern"): 1924/I-1924/III Mandate, die auf die Wv. BBB entfielen und die auf den Rwv. BBB (1919-1924/I) bzw. Rwv. WP (1924/III) entfielen und dort dem BBB zugeordnet waren; 1928 Mandate, die auf den Rwv. DBP und angeschlossene Wv. entfielen (davon Wv. BBB 5, Rwv. DBP und dem BBB zugeordnet 2, Rwv. DBP und der DBP zugeordnet 1); 1930 desgl. (davon Wv. BBB 4, Rwv. DBP an BBB 1, Rwv. DBP an DBP 1); 1932/I Mandate auf Wv. BBB; 1932/II Mandate auf an den Rwv. DBP angeschlossene Wv. BBB (2 Mandate) und auf den Rwv. DBP; 1933 Mandat auf den Wv. BBB und Mandat auf den Rwv. DVP-CSVD-DBP-DHP, das dem BBB zugeordnet wurde
-DLV (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Bauern"): 1928 Mandate der an den Rwv. DLV angeschlossenen Wv., die alle dieses Kennwort enthielten, nicht enthalten 1 Mandat auf diesem Rwv., dessen Inhaber der DHP angehörte; 1930 Mandate der an den Rwv. DLV angeschlossenen Wv., soweit sie auf Wv. mit dem Kennwort "Landvolk" entfielen und Mandate auf dem Rwv. DLV, deren Inhaber dem DLV zugeordnet waren
-Diverse Bauern: 1919: SHBLD (der Mandatsinhaber trat in der Nationalversammlung der DDP-Fraktion bei); 1920 davon Mandate der an den Rwv. DNVP angeschlossenen Wv. (davon WBWB 3, VLBT 3), deren Inhaber im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten 6, SHBLD (der Mandatsinhaber trat im Reichstag der DDP-Fraktion bei) 1; ; 1921-1922 Mandate der an den Rwv. DNVP angeschlossenen Wv. (davon WBWB 3, VLBT 3), deren Inhaber im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten; 1924/I -1924/II Mandate der an den Rwv. Landliste angeschlossenen Wv. (davon WBWB 4, LBT 2, HBB 2, BLB1), deren Inhaber im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten; 1924/III Mandate der an den Rwv. Landbund angeschlossenen Wv. (davon WBWB 4, LBT 2, HBB 1, BLB 1), deren Inhaber im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten; 1928 Mandate der an den Rwv. Landbund (Wv. WBWB, 3 Mandate) und an den Rwv. SLV (Wv. SLV, 2 Mandate) angeschlossenen Wv., deren Inhaber im Reichstag der DNVP-Fraktion beitraten; 1930 Mandate des an den Rwv. LB angeschlossenen Wv. WBWB, deren Inhaber im Reichstag der DLV-Fraktion beitraten; 1932/I davon 2 Mandate auf an den Rwv. LB angeschlossenen Wv. WBWB und 1 Mandat auf an den Rwv. DNVP angeschlossenen Wv. LBT, deren Inhaber alle der DNVP-Fraktion beitraten; 1933 Mandat auf Wv. WBWB, der an Rwv. LB angeschlossen war, der Mandatsinhaber trat der DNVP-Fraktion bei
-WP (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Bürger"): 1924/I-1924/III Mandate, die auf Wv. WP entfielen und die auf den Rwv. BBB (1924/I-1924/II) bzw. WP (1924/III) entfielen und dort der WP zugeordnet waren; 1932/I-1932/II: Mandate, die auf den Rwv. BVP entfielen und dort der WP zugeordnet waren
-VRP (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Bürger"): 1932/I Mandat auf Rwv. CSVD, das der VRP zugeordnet wurde
-DHP (Stimmen/-anteil s. je bei den Erläuterungen unter "Diverse Rechte"): 1919 davon 2 Mandate auf gem. Wv. CVP-DHP in Wk. 16, von deren Inhabern einer der Z-Fraktion als Hospitant beitrat; 1924/III: Mandate auf Wv. DHP, die an Rwv. LB angeschlossen waren; 1928 Mandate auf Wv. DHP und 1 Mandat auf Rwv. DLV, das der DHP zugeordnete wurde; 1930 Mandate auf Wv. DHP und 1 Mandat auf Rwv. DLV, das der DHP zugeordnet wurde, und deren Inhaber im Reichstag der CSVD-KVP-Fraktion beitraten
-KVP (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Diverse Rechte"): 1930 Mandate auf Rwv. DLV, die der KVP zugeordnet wurden, und deren Inhaber im Reichstag der CSVD-KVP-Fraktion beitraten
-CSVD (Stimmen/-anteil s.u. je bei den Erläuterungen unter "Diverse Rechte"): 1933 Mandate auf Wv. CSVD und 1 Mandat auf RWV DVP-CSVD-DBP-DHP, das dem CSVD zugeordnet wurde
-Diverse Rechte: 1919 BLWV, der Mandatsinhaber trat im Reichstag der DNVP-Fraktion bei; 1920-1922 CVoP, Mandat erzielt auf Rwv. BVP, der Inhaber trat im Reichstag der BVP-Fraktion bei; 1924/I-1924/II NLV, Mandat erzielt auf Rwv. LB, der Inhaber trat im Reichstag der DNVP-Fraktion bei
-NSDAP: 1924/I-1924/II: Mandate der an Rwv. DVFP/NSFP angeschlossenen Wv.; 1924/III: NSFB

Ergebnisse in Stimmen
  KPD USPD Diverse
Linke
SPD DDP/
DStP
Z BVP DVP DNVP Bauern Mittel-
stand
Diverse
Rechte
NSDAP NMD Sonstige Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig
19.01.1919 - 2319235 - 11516852 5572455 4699675 1145198 1668140 2870164 343931 2286 270179 - - 5227 34046666 30524848 30413342 124504
19.01.1919[a] - 2304902 - 11183561 5332980 4457452 1128757 1585979 2667099 341946 2286 270179 - - 3838 30659041 29397502 29278979 118523
06.06.1920 442045 4897401 - 5617687 2202944 3542759 1173344 3611286 3368297 590919 100752 403620 - 84615 169 32727888 26229829 26035838 193991
20.02.1921 552334 4971220 - 6104398 2321867 3639770 1173344 3882886 3805936 590919 110098 429527 - 102244 169 34910836 27948468 27684712 263756
19.11.1922 589454 4971220 - 6179991 2333741 3845007 1173344 3919446 3876777 590919 110098 452485 - 153681 169 35652907 28463581 28196332 267249
04.05.1924 3747302 236142 108431 6015826 1658450 3920247 946648 2700743 5718877 710217 630902 881818 1908347 132916 59668 38374983 29804116 29376534 427582
21.09.1924 3693280 235145 108431 6008905 1655129 3914379 946648 2694381 5696475 710217 639853 880426 1918329 119736 60464 38374983 29709380 29281798 427582
07.12.1924 2711829 99183 - 7886261 1921271 4094352 1135131 3051332 6209229 812372 888194 452526 907915 93157 48653 38987385 30703840 30312184 391656
20.05.1928 3264793 20815 256884 9152979 1479374 3652152 1005644 2679703 4381563 1383810 2015220 571169 810127 71169 7845 41224678 31165789 30753247 412542
14.09.1930 4592090 11902 1043 8577738 1202385 4067910 1119141 1698236 2458246 1629160 1679998 1457201 6383107 76046 16654 42957675 35225758 34970857 254901
31.07.1932 5282636 - 92651 7959712 371800 4529430 1252684 436002 2177414 324538 233654 416179 13745680 34947 25027 44211216 37162081 36882354 279727
06.11.1932 5980239 - 62068 7247901 336447 4170545 1154597 660889 2959053 360690 242498 502966 11737021 34682 21192 44374085 35758259 35470788 287471
05.03.1933 4847939 - 5032 7181273 334315 4365000 1133551 432255 3136979 197916 - 431714 17277328 - - 44664825 39658310 39343302 315008

Berechtigt: 1919/I-1919/II Angaben ohne Wk. 2 (Westpreußen), 14 (Schleswig-Holstein), 36 (Thüring. Staaten) und das Ostheer, für die keine Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt werden konnten.
Abgegeben: 1919/I-1919/II Angaben ohne das Ostheer, für das keine Angaben zur Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt werden konnten.
Ungültig: 1919 davon 124504 einwandfrei für ungültig erklärte Stimmen abzüglich 31 für einen nicht zugelassenen Wahlvorschlag abgegebener und fälschlich für gültig erklärter Stimmen im Wk. 5 und 1 Stimme für keinen Wahlvorschlag, die fälschlich für gültig erklärt wurde im Wk.23 sowie 24 solche Stimmen im Wk.25., die jeweils bei den Stimmen für die "Sonstigen" vermerkt wurden.

-Diverse Linke: 1924/I-1924/II darunter SB 26418; 1928 darunter LK 80405, ASPD 65775; 1932/I darunter SAPD 72630; 1932/II darunter SAPD 45201
-DDP: 1919/I davon anteilig auf gem. Wv. DDP-DVP 71052; 1919/II desgl. 52218; 1930 davon DStP 883144, DDP/VNRV 187664, anteilig auf gem. Wv.'e DVP-DStP 131577
-Z: 1919/I-1919/II davon 135585 (entsprechend der Hälfte der) Stimmen auf gem. Wv. mit DHP; 1928 davon 48816 Stimmen auf gem. Wv. Z-BVP im Wk. 27 (Pfalz), der dem Rwv. Z angeschlossen war und auf dem der Bewerber auf Listenplatz 1 der BVP angehörte und der Bewerber auf Listenplatz 2 dem Z; 1930 desgl. 56497; 1932/I desgl. 71285; 1932/II desgl. 60876; 1933 desgl. 73523
-BVP: 1928-1933 davon 60000 Stimmen für den gem. Wv. Z-BVP im Wk. 27 (Pfalz), der dem Rwv. Z angeschlossen war und auf dem der zuerst ein Mandat erhaltende Bewerber der BVP angehörte
-DVP: 1919/I davon anteilig auf gemeinsame Wahlvorschläge DVP-DNVP 251377 und auf gemeinsamen Wahlvorschlag DDP-DVP 71051, s. auch DNVP; 1919/II davon anteilig auf avon anteilig auf gemeinsame Wahlvorschläge DVP-DNVP 251377 und auf gemeinsamen Wahlvorschlag DDP-DVP 52218; 1920-1922 davon DVP-BMP 12431; 1924/I-1924/II: davon anteilig auf Wv. VNRP 60000; 1930 davon anteilig auf gem. Wv. DVP-DStP 120000
-DNVP: 1919/I-1919/II davon auf gemeinsamen Wahlvorschlag DNVP-WBWB 182509, auf von der DNVP dominierte gemeinsame Wahlvorschläge DNVP-DVP 118921 und anteilig auf gemeinsame Wahlvorschläge DVP-DNVP 251377; 1920-1922 davon EHVHB 83224; 1924/I-1924/II davon anteilig auf Wv. VNRP 23542;
-Bauern: 1919/I darunter BBB 275127, SHBLD 57913; 1919/II darunter BBB 275127, SHBLD 55928; 1920-1922 davon BBB 218596, WBWB 195777, LBT 176546; 1924/I-1924/II davon WBWB 238590, BBB 168996, LBT 143572, HBB 87672, BLB 71387; 1924/III darunter BBB 298095, WBWB 211279, LBT 136379, HBB 78953, BLB 58761; 1928 darunter DLV 571891, BBB 361571, WBWB 199548, SLV 127700, DBP 119683; 1930 davon DLV 985649, BBB 281995, WBWB 180919, SLV123025, DBP 57572; 1932/I darunter BBB 134508, WBWB 96851, LBT 54885, DLV 35308, DBP 2625; 1932/II darunter BBB 142627, WBWB 105220, LBT 60062, DLV 46382, DBP 6375; 1933 davon BBB 101499, WBWB 83839, DBP 12578
-Bürger: 1920-1922 darunter DWSL 88800; 1924/I darunter WP 486039; 1924/II darunter WP 494990; 1924/III darunter WP 693568; 1928 darunter WP 1387602, VRP 483181; 1930 darunter WP 1362353, VRP 271377; 1932/I darunter WP 114876, VRP 40825; 1932/II darunter WP 110309, VRP 46202
-Diverse Rechte: 1919/I-1919/II darunter DHP 212612 (davon 135586 (entsprechend der Hälfte der) Stimmen auf gem. Wv. mit CVP), BLWV 56858; 1920-1921 darunter DHP 319108, CVoP 65260; 1922 darunter DHP 319108, CVoP 65260, DSP 22958; 1924/I darunter DSP 337958, DHP 311546, NLV 33718; 1924/II darunter DSP 333427, DHP 311546, NLV 33718; 1924/III darunter DHP 261647, DSP 140492; 1928 darunter DHP 195555, DSP 46047; 1930 darunter CSVD 868807, KVP 290604, DHP 166573; 1932/I darunter CSVD 364543, DHP 46927; 1932/II darunter CSVD 403666, DHP 63966; 1933 darunter CSVD 383970, DHP 47744
-NSDAP: 1924/I davon VSB 920216, VB 461892, DVFP 395233, VSFB 131006; 1924/II davon VSB 920216, VB 461892, DVFP 405215, VSFB 131006

Abkürzungen:
Wk.: Wahlkreis
Rwv. (...): angeschlossen an den Reichswahlvorschlag (...)
gem. Wv. (...): gemeinsamer Kreiswahlvorschlag von (...) und (...)
gem. Rwv.: gemeinsamer Reichswahlvorschlag von (...) und (...)
auf Rwv. (...): gewählt auf dem Reichswahlvorschlag der (...)
in (...)-Fraktion: am Beginn der Legislaturperiode Beitritt zur Fraktion der (...)

Quellenverzeichnis
Wahlergebnisse und Mandatsverteilung
1919-1919[a]
-Ergebnisse insgesamt und in den nur bei der Wahl 1919 bestehenden Wahlkreisen, Mandate insgesamt und nach Wahlkreisen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1919: Die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 mit einer Karte der Wahlkreise und farbiger Darstellung der Zahl und Parteistellung der in jedem Wahlkreis gewählten Abgeordneten. Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, 28/1. Ergänzungsheft.
-Ergebnisse für das Ostheer: Deutscher Reichsanzeiger, Nr. 38 vom 14.2.1919.
-Ergebnisse nach Wahlkreisen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1920: Die Wahlen zum Reichstag am 6. Juni 1920. Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 291, Heft I. Berlin: Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht. 1920-1922
-Stimmen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1923: Die Wahlen zum Reichstag am 6. Juni 1920. Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 291, Heft IV. Berlin: Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht.
-Mandate: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1920: Die Wahlen zum Reichstag am 6. Juni 1920. Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 291, Heft I. Berlin: Verlag von Puttkammer & Mühlbrecht. [für die Reichsebene, Wahlkreise Ostpreußen, Oberschlesien und Schleswig-Holstein: zusätzlich Heft III und Heft IV]
1924/I-1924/II
-Stimmen, außer "Andere Parteien" in dieser Quelle für die Ergebnisse in den Wahlkreisen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 und am 7. Dezember 1924 (Zweite und dritte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 315, Heft II. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
-Stimmen für "Andere Parteien" in o.a. Quelle in den Wahlkreisen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 und am 7. Dezember 1924 (Zweite und dritte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 315, Heft I. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
-Mandate: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 und am 7. Dezember 1924 (Zweite und dritte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 315, Heft I. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
1924/III
-Stimmen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 und am 7. Dezember 1924 (Zweite und dritte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 315, Heft VI. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
-Mandate und Ergebnisse von PVMB, FWB, HaB, CSVGD, DCVP in den Wahlkreisen, soweit diese nicht aus o.a. Quelle hervorgehen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1925: Die Wahlen zum Reichstag am 4. Mai 1924 und am 7. Dezember 1924 (Zweite und dritte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 315, Heft III. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
Durch die Verwendung der Angaben in Heft III für die Ergebnisse der o.a. Listen kam zunächst eine geringere Anzahl gültiger Stimmen in den Wahlkreisen gegenüber dem Gesamtergebnis von reichsweit 536 Stimmen (0,0018%) nach Heft VI zustande; diese Differenz wurde von Hand über die gültigen Stimmen in den jeweiligen Wahlkreisen bezogen auf die Angaben in Heft VI ausgeglichen und in den Dateien zu den betroffenen Wahlkreisen (Wahlkreise Nr. 3-4, 6-8, 10, 12-13, 14-33, 35) je vermerkt und den betroffenen Listen zugeordnet. Dadurch unterschreitet die Summe der Stimmen für die Listen in diesen Wahlkreisen die Zahl der Gültigen Stimmen um je 1 bis 63 Stimmen (=0,0001% bis 0,0053%). Dieses Verfahren erschien vorteilhaft gegenüber der Verwendung des vollständigen aber nicht endgültigen Ergebnisses nach Heft III, da dieses gegenüber dem engültigen Ergebnis nach Heft VI um insgesamt 14825 Stimmen (0,048%) reduzierte Angaben erbracht hätte, die inhaltlich nicht gerechtfertigt wären.
1928
-Stimmen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1931: Die Wahlen zum Reichstag am 20. Mai 1928 (Vierte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 372, Heft III. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
-Mandate: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1930: Die Wahlen zum Reichstag am 20. Mai 1928 (Vierte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 372, Heft I. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
1930
-Stimmen: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1932: Die Wahlen zum Reichstag am 14. September 1930 (Fünfte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 382, Heft III. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
-Mandate: Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1932: Die Wahlen zum Reichstag am 14. September 1930 (Fünfte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 382, Heft I. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
1932/I
-Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1935: Die Wahlen zum Reichstag am 31. Juli und 6. November 1932 und am 5. März 1933 (Sechste bis achte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 434, Teil I: Die Wahlen zum Reichstag am 31. Juli 1932. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik.
1932/II
Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1935: Die Wahlen zum Reichstag am 31. Juli und 6. November 1932 und am 5. März 1933 (Sechste bis achte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 434, Teil II: Die Wahlen zum Reichstag am 6. November 1932. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik.
1933
Statistisches Reichsamt (Bearb.) 1935: Die Wahlen zum Reichstag am 31. Juli und 6. November 1932 und am 5. März 1933 (Sechste bis achte Wahlperiode). Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 434, Teil III: Die Wahlen zum Reichstag am 8. März 1933. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik.

Sonstige verwendete Literatur
Huber, Ernst Rudolf 1981: Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. VI: Die Weimarer Reichsverfassung. Stuttgart: Kohlhammer.
Kotulla, Michael 2008: Deutsche Verfassungsgeschichte. Berlin: Springer.
Longerich, Peter 1995: Deutschland 1918-1933: Die Weimarer Republik. Handbuch zur Geschichte. Hannover: Fackelträger.
Neumann, Sigmund: 1986[1932]: Die Parteien der Weimarer Republik. 5. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer.
Reichstag 1932: Verhandlungen des Reichstags. VI. Wahlperiode. Bd. 454 der Stenografischen Berichte. Berlin: Reichsdruckerei.
Schulze, Hagen 1994: Weimar: Deutschland 1917-1933. Siedler Deutsche Geschichte Bd. 10. Berlin: Siedler.
Thamer, Hans-Ulrich 1994: Verführung und Gewalt: Deutschland 1933-1945. Siedler Deutsche Geschichte Bd. 11. Berlin: Siedler.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen gehen auf eigene Berechnungen auf Grundlage der Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 03.04.2022
Valentin Schröder
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