Weimarer Republik 1918-1933
Landtagswahlen
Bayerischer Landtag: Regierungsbezirk Oberpfalz

Ergebnisse in Prozent
  KPD DL USPD SPD DDP BVP DVP DNVP BBB Bürger DR NSDAP Sonstige WBT Ungültig %
12.01.1919 - - 0,4 25,9 6,5 61,0 - 0,8 4,9 0,0 - - 0,5 86,7 0,5
06.06.1920 2,6 - 8,7 11,3 4,9 63,1 - 3,5 6,0 - - - - 74,5 2,1
06.04.1924 8,0 0,1 - 12,1 2,5 56,4 0,2 4,0 4,4 0,9 1,4 10,2 - 71,5 1,6
20.05.1928 2,5 - - 17,1 2,8 51,2 1,2 5,0 13,2 2,8 0,6 3,5 0,1 75,5 3,0
24.04.1932 5,2 0,2 - 10,9 - 53,6 0,7 1,9 6,5 - 0,4 20,5 - 79,1 0,4

-DL: 1924 RPD; 1932 SAPD
-SPD: 1920 Sozialdemokratische (Mehrheits-)partei; 1924 Vereinigte SPD
-DDP: 1919 Deutsche Volkspartei; 1924 Deutscher Block (gemeinsame Liste DDP-Deutscher Bauernbund)
-DVP:1919-1924 s. DNVP; 1924 Nationalliberale Landespartei (NLLP) ; 1932 gemeinsame Liste DVP-WP
-DNVP: 1919 Wahlvorschlag der Nationalliberalen Partei und der Bayerischen Mittelpartei (BMittP); 1920 Wahlvorschlag BMittP und DVP; 1924 Vereinigte Nationale Rechte
-Bürger: 1919 MitStP; 1924 davon BGK 0,7%, BeaP 0,2%; 1928 davon WP 1,5%, BGK 1,2%, DHuG 0,1%; 1932 s. DVP
-DR: 1924 CSP (BZ); 1928-1932 CSVD
-NSDAP: 1924 Völkischer Block (VB)
-Sonstige: 1919 davon BBU 0,5%, GeeV 0%; 1928 BBZ

Mandatsverteilung
  KPD USPD SPD DDP BVP BBB NSDAP Gesamt
06.06.1920 0 1 1 1 8 0 - 11
06.04.1924 1 - 1 0 6 0 1 9
20.05.1928 0 - 2 0 6 1 0 10
24.04.1932 0 - 1 - 6 1 2 13

1919: Das gesamte Wahlgebiet bildete einen einzigen Wahlkreis. Dieser war zwar in Stimmkreise eingeteilt. Diese waren aber nur von Belang um festzustellen, welchen Kandidaten eines Wahlvorschlags die auf diesen Wahlvorschlag in ganz Bayern entfallenen Mandate zuzuordnen waren. Die Kandidaten zahlreicher Wahlvorschläge traten in mehreren Stimmkreisen an und wurden daher formal oft in mehreren Stimmkreisen gewählt, ohne das Mandat in mehr als einem Stimmkreis tatsächlich annehmen zu können. Daher ist eine Zuordnung der Gewählten zu einzelnen Stimmkreisen nicht sinnvoll.

NSDAP: 1924 VB

Ergebnisse in Stimmen
  KPD DL USPD SPD DDP BVP DVP DNVP BBB Bürger DR NSDAP Sonstige Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig
12.01.1919 - - 1083,5 73224 18484 172440 - 2270 13836 12 - - 1454,5 327753 284273 282804 1469
06.06.1920 6230 - 20762 26970 11753 150971 - 8274 14390 - - - - 328505 244599 239350 5249
06.04.1924 19550 285 - 29753 6045 138586 557 9758 10757 2135 3369 24977 - 349344 249885 245772 4113
20.05.1928 6777 - - 45602 7501 136250 3099 13349 35239 7346 1480 9337 291 363747 274594 266271 8323
24.04.1932 15890 685 - 33474 - 165126 2265 5975 20179 - 1331 63323 - 391036 309349 308248 1101

-Bürger: 1924 davon BGK 1675, BeaP 460; 1928 davon WP 4005, BGK 3066, DHuG 275
-Sonstige: 1919 davon BBU 1408,5, GeeV 46

Erläuterungen zum Wahlsystem und zur Mandatsverteilung
1919 erfolgte die Mandatsverteilung der insgesamt 180 zu vergebenden Mandate in vier Schritten. In einem ersten Schritt wurden 163 Mandate über das Hagenbach-Bischoff-Verfahren unter den Wahlvorschlägen nach Höhe der je erzielten Stimmen aufgeteilt. Nach diesem Verfahren wird zuerst die "Verteilungszahl" ermittelt. Das ist die Zahl der gültigen Stimmen (1919: 3409306) geteilt durch die Zahl der um 1 addierten zu vergebenden Mandate (1919: 164). Diese Zahl gibt an, wieviele Stimmen für ein Mandat erforderlich sind (1919: 20788,4). So erhielt zunächst jeder Wahlvorschlag die Anzahl von Mandaten, die dem auf eine ganze Zahl abgerundeten Quotienten aus der auf diesen Wahlvorschlag entfallenen Stimmenanzahl geteilt durch die Verteilungszahl entsprach. So nicht verteilte Mandate wurden anschließend den Wahlvorschlägen zugeteilt, auf welche die meisten (durch die Abrundung auf ganze Zahlen und damit Mandate) nicht berücksichtigten Stimmen entfallen waren. In einem zweiten Schritt wurden die Mandate, die danach auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen waren, den Kandidaten innerhalb eines jeden dieser Wahlvorschläge zugeteilt. Hierfür waren insgesamt 133 Stimmkreise eingerichtet worden. Je nach Größe des jeweiligen Stimmkreises konnten die dortigen Wähler einen oder zwei Kandidaten wählen. Die Wähler in Stimmkreisen mit zwei zu wählenden Kandidaten hatten dafür zwei Stimmen. Innerhalb der Wahlvorschläge wurden die Mandate dann denjenigen Kandidaten zugeteilt, die auf der Ebene der Stimmkreise innerhalb der Wahlvorschläge, auf denen sie kandidierten, die meisten Stimmen erzielt hatten. Um trotz der doppelten Stimmenzahl der Wähler in Stimmkreisen mit zwei zu wählenden Kandidaten die Gleichheit der Wahl zu bewerkstelligen, wurde zur Aufteilung der Mandate unter den Wahlvorschlägen (im ersten genannten Schritt) in diesen Stimmkreisen die Zahl der Stimmen für die Wahlvorschläge halbiert. Dadurch kam es zu scheinbar "halben" Stimmen, die sich auch in den Tabelle finden. In einem dritten Schritt wurden insgesamt 17 Mandate nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren unter den Wahlvorschlägen aufgeteilt. Auch für die Berechnung der Verteilungszahl hier wurde die Zahl der Gültigen Stimmen verwendet. Die Verteilungszahl lag daher hier nahezu zehnmal so hoch (189405,9) wie im ersten Schritt. Die so erzielten Mandate konnten in einem vierten Schritt die Vertrauenspersonen eines jeden der davon betroffenen Wahlvorschläge den Kandidaten dieser Wahlvorschläge, die nicht bereits im zweiten Schritt ein Mandat erzielt hatten, im Benehmen mit diesen Kandidaten zuteilen. Die Inhaber der im vierten Schritt zugeteilten Mandate hießen "Landesabgeordnete".

Ab 1920 erfolgte die Mandatsverteilung zunächst auf der Ebene von ingesamt 8 Wahlkreisen. Diese Wahlkreise waren mit den bayerischen Regierungsbezirken identisch. Zusätzlich bestand bei den Wahlen 1920 und 1924 Coburg als eigener Wahlkreis. Für die Mandatsverteilung wurde ein Teil der insgesamt zu vergebenden Mandate (1920: 143 von insgesamt 158; 1924: 114 von 129; 1928 113 von 128; 1932 alle 128) auf diese Wahlkreise entsprechend dem dort wählenden Anteil an den Wahlberechtigten aufgeteilt. Danach wurde innerhalb jedes Wahlkreises wie in den ersten beiden Schritten bei der Mandatszuteilung der Wahl 1919 verfahren, jedoch wurden die Stimmkreise nun so gebildet, dass überall nur noch ein Kandidat zu wählen war. Stimmen auf Wahlvorschläge, die nicht innerhalb eines Wahlkreises in Mandate umgesetzt wurden (Reststimmen), wurden in einem dritten Schritt für alle miteinander verbundenen Wahlvorschläge über alle Wahlkreise summiert. Diesen sog. "Gesamtwahlvorschlägen" wurden dann nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren, wie oben beschrieben, abermals Mandate zugeteilt. Diese Mandate wurden in einem vierten Schritt innerhalb eines jeden Gesamtwahlvorschlags den Wahlvorschlägen der Wahlkreise zugeteilt, auf welche die meisten Reststimmen entfallen waren. Bei der Wahl 1932 wurde für die Verwertung der Reststimmen das D'Hondt-Verfahren genutzt.

Dieses Verfahren der Reststimmenverwertung wurde bei der Wahl 1928 nur für die Gesamtwahlvorschläge durchgeführt, die zuvor mindestens 1 Mandat in einem Wahlkreis erzielt hatten. Dies führt insbesondere dazu, dass bei der Wahl 1928 die DVP 3 Mandate erzielte (also ihre Stimmenzahl in Mandate umsetzen konnte), weil sie im Wahlkreis Pfalz 1 Mandat erzielt hatte. Dagegen erhielten DDP und WP bei nahezu gleich vielen Stimmen wie die DVP überhaupt keine Mandate, weil sie in keinem einzelnen Wahlkreis Mandate erzielt hatten. Bei der Wahl

1932 wurde diese Regelung leicht verändert. Nun wurden die Reststimmen nicht mehr auf Landesebene verwertet, sondern innerhalb der Wahlkreise. Auch konnten bei der Reststimmenverwertung durch einen Gesamtwahlvorschlag nicht mehr Mandate erzielt werden, als die dazu gehörenden Wahlvorschläge in einem Wahlkreis entsprechend der Verteilungszahl des Wahlkreises mit der niedrigsten Verteilungszahl erzielt hätten. Diese Verteilungszahl schwankte je nach Wahlkreis zwischen 22460 und 31298. Das bedeutete, dass ein Gesamtwahlvorschlag in einem Wahlkreis mindestens 22460 Stimmen erzielt haben musste, um überhaupt bei der Reststimmenverwertung berücksichtigt zu werden. Nun wurde berechnet, wie viele Mandate ein jeder Wahlvorschlag bei Geltung dieser Verteilungszahl in dem Wahlkreis, in dem er aufgestellt war, erzielt hätte. Die sich daraus ergebenden Zahlen waren als abgerundete ganze Zahlen die Höchstzahlen der in diesem Wahlkreis bei der Reststimmenverwertung von einem Wahlvorschlag maximal erzielbaren Mandate. Die Mandate, die bei der Reststimmenverwertung erzielt wurden, wurden nach der Höhe der Reststimmen der Wahlvorschläge auf die Wahlkreise verteilt. Dies konnte dazu führen, dass zwar über das D'Hondt-Verfahren Mandate auf einen Gesamtwahlvorschlag zunächst entfielen, dass diese aber keinem Wahlvorschlag zugeteilt werden konnten, weil alle Wahlvorschläge eines Gesamtwahlvorschlags bereits die Höchstzahl der auf sie entfallen könnenden Mandate erzielt hatten und kein Wahlvorschlag des gleichen Gesamtwahlvorschlags in einem anderen Wahlkreis die Verteilungszahl erreicht hatte. Davon war 1932 die DNVP betroffen. Diese hatte in 2 Wahlkreisen 2 Mandate erzielt. Dazu kam in diesen beiden Wahlkreisen je 1 weiteres Mandat bei der Reststimmenverwertung im Rahmen ihrer Höchstzahl von 1 in jedem dieser beiden Wahlkreise. 1 weiteres ihr nach dem D'Hondt-Verfahren aus der Reststimmenverwertung noch zustehendes Mandat konnte jedoch nicht besetzt werden, weil die DNVP in diesen beiden Wahlkreisen ihre Höchstzahl bereits erreicht und in keinem anderen Wahlkreis die Verteilungszahl erzielt hatte. Statt 5 erlangte die DNVP so nur 4 Mandate. Das nicht vergebene Mandat fiel so, wieder dem D'Hondt-Verfahren folgend, an die BVP. Die DVP, die mit ihrer landesweiten Stimmenanzahl entsprechend der niedrigsten Verteilungszahl insgesamt 3 Mandate erzielt hätte, nahm an der Reststimmenverwertung nicht teil, weil sie in keinem Wahlkreis diese Verteilungszahl erreichte, und blieb so ohne Mandate. Gleiches gilt für den CSVD, dem 1 Mandat entging.

Schließlich wurden 1920, 1924 und 1928 noch 15 Abgeordnete als Landesabgeordnete nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren bestimmt. Berechnungsgrundlage für die Verteilungszahl waren, wie oben erläutert, die gesamten in Bayern auf die Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen. Diese Mandate wurden nicht den Wahlvorschlägen in den einzelnen Wahlkreisen zugeordnet. Ihre Verteilung ist unten stehend dokumentiert. Die Mandate für die Landesabgeordneten fielen nach einem Urteil des bayerischen Staatsgerichtshofs für die Wahl 1932 weg und die dadurch frei werdenden Mandate wurden den Wahlkreisen zugeteilt.

Abkürzungsverzeichnis der nur in Bayern kandidierenden Listen
BBB: 1919-1920 Bayerischer Bauernbund; ab 1924 Bayerischer Bauern- und Mittelstandsbund
BBU: Bund der Berufs-Unteroffiziere
BBZ: Bayernpartei gegen Berliner Zentralisation
BeaP: Beamten-Partei
BGK: 1924 BGK; 1928 gemeinsame Liste BGK-VRP-CSRP
BMitP: Bayerische Mittelpartei
CSP (BZ): Christlich-Soziale Partei (Bayerisches Zentrum)
DHuG: Deutsche Haus- und Grundbesitzerpartei
GeeV: Gerechtigkeit erhöhet ein Volk
MitStP: Mittelstandspartei
VB: Der Völkische Block (Deutschvölkische Freiheitsbewegung)

Quellen
1919: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1919: Die Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern am 12. Januar 1919; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 51. Jahrgang/Nr. 1 und 2. S.247-257.
1920: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1921: Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Bayern 1921. 15. Jahrgang. München: J. Lindauersche Universitätsbuchhandlung (Schöpping). S.518-530.
1924: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1924: Die Wahlen zum Bayerischen Landtag im Jahre 1924; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 56. Jahrgang/Nr. 3 und 4. S.221-293.
1928: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1928: Die Wahl zum Bayerischen Landtag am 20. Mai 1928; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 60. Jahrgang/Nr. 4. S.478-579.
1932: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1932: Die Landtagswahl am 24. April 1932; in: Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Landesamts. 64. Jahrgang/Nr. 4. S.357-424.

Die Gestaltung der Tabellen und die Angaben zu allen Ergebnissen gehen auf eigene Berechnungen auf Grundlage der Angaben in o.a. Quellen zurück.

Zuletzt aktualisiert: 23.07.2015
Valentin Schröder
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