Deutschland vor 1918
Landtagswahlen
Preußischer Landtag: Provinz Schleswig-Holstein

Die beiden Kammern des preußischen Landtags
Der Preußische Landtag bestand aus zwei Kammern. Ab 1855 wurde die Erste Kammer "Herrenhaus" und die Zweite Kammer "Abgeordnetenhaus" genannt. Nur das Abgeordnetenhaus wurde vom Volk gewählt.
Das Herrenhaus bestand aus Vertretern des Königshauses, des Adels und aus einzelnen vom König individuell berufenen Abgeordneten. Die Mandatsinhaber wurden nicht vom Volk gewählt. Passives Wahlrecht bestand für alle über 30-jährigen preußischen Staatsangehörigen. Die Berufung der preußischen Prinzen durch den König setzte nur deren Volljährigkeit voraus, allerdings wurden preußische Prinzen niemals in das Herrenhaus berufen. Soweit die Mitglieder des Herrenhauses gewählt wurden (etwa die Vertreter der Landesuniversitäten), war die Wahl geheim.

Im folgenden werden für die Provinz nur die Ergebnisse der Wahlen zum Abgeordnetenhaus, die Mandatsverteilung und dessen Wahlrecht dokumentiert. Einzelne inhaltliche Inkonsistenzen gehen auf die teils widersprüchliche und lückenhafte Quellenlage zurück.

Ergebnisse der Urwahlen für die 1. Abteilung (Höchstbesteuerte, die zusammen ein Drittel der Steuern im Wahlkreis zahlten) in Prozent
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Anteil an Berechtigten Anteil an Wählern Wahl­beteiligung Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 3,5 12,4 50,8 .  
03.11.1898 0,2 11,4 29,8 15,5 17,0 0,7 0,1 9,9 4,9 7,6 2,9 3,5 10,2 52,2 0,6  
20.11.1903 2,3 10,1 35,0 17,6 14,1 1,0 0,0 8,8 5,8 4,9 0,2 3,5 7,6 55,3 0,1  
16.06.1908 3,5 14,9 25,8 23,0 8,6 2,2 - 9,1 6,0 6,8 - 3,8 6,7 57,3 0,5  
03.06.1913 8,3 22,5 26,8 12,3 13,7 0,6 0,0 8,8 3,5 3,5 - 4,5 7,3 58,5 0,7  

Ergebnisse der Urwahlen für die 2. Abteilung (Besteuerte, die nach Abzug des Steuervolumens der 1. Abteilung zusammen ein weiteres Drittel der Steuern im Wahlkreis zahlten) in Prozent
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Anteil an Berechtigten Anteil an Wählern Wahl­beteiligung Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 9,7 23,4 34,5 .  
03.11.1898 0,7 16,5 27,6 12,4 13,1 0,5 0,2 11,7 6,0 9,3 2,0 9,9 19,7 35,4 1,0  
20.11.1903 7,9 12,5 31,5 13,1 9,8 1,0 0,0 9,3 7,7 7,0 0,2 10,6 16,7 40,1 0,5  
16.06.1908 17,4 15,2 19,3 16,1 4,9 1,5 - 8,5 8,7 8,4 - 12,3 17,2 45,8 0,5  
03.06.1913 27,9 22,6 18,7 7,7 8,1 0,4 0,0 8,2 2,8 3,6 - 14,7 19,9 48,5 1,0  

Ergebnisse der Urwahlen für 3. Abteilung (Übrige Wahlberechtigte) in Prozent
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Anteil an Berechtigten Anteil an Wählern Wahl­beteiligung Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 86,8 64,2 10,6 .  
03.11.1898 10,7 17,8 18,8 6,5 8,7 0,4 0,0 19,7 5,2 9,9 2,4 86,7 70,1 14,3 1,1  
20.11.1903 41,0 4,6 16,7 6,0 6,0 0,3 0,1 11,9 6,4 6,9 0,1 85,9 75,7 22,5 0,6  
16.06.1908 45,6 8,1 7,8 7,5 2,6 0,3 - 11,3 8,2 8,7 - 83,8 76,1 29,9 0,8  
03.06.1913 47,7 15,4 8,8 3,6 4,3 0,1 0,0 12,1 3,8 4,3 - 80,8 72,7 32,2 1,7  

Mandatsverteilung der Abgeordneten für die Provinz im preußischen Abgeordnetenhaus
  Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative Dänen Ohne Insgesamt  
07.11.1867 3 3 1 1 2 - 18  
16.11.1870 5 9 1 - 2 1 18  
04.11.1873 5 10 1 - 2 - 18  
27.10.1876 4 9 3 - 2 9 19  
07.10.1879 4 8 3 2 2 - 19  
26.10.1882 6 7 2 1 2 1 19  
05.11.1885 4 6 5 2 2 - 19  
06.11.1888 2 7 6 2 2 - 19  
07.11.1893 - 6 9 2 2 - 19  
03.11.1898 1 5 8 2 2 1 19  
20.11.1903 - 6 8 2 2 1 19  
16.06.1908 3 3 10 1 2 - 19  
03.06.1913 3 3 9 2 2 - 19  

Ergebnisse der Urwahlen für die 1. Abteilung (Höchstbesteuerte, die zusammen ein Drittel der Steuern im Wahlkreis zahlten) in Stimmen
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 8831 4488 . .  
03.11.1898 11 544 1424 740 810 32 4 472 233 365 139 9198 4802 4774 28  
20.11.1903 128 569 1965 990 793 56 2 497 328 277 12 10161 5624 5617 7  
16.06.1908 236 994 1730 1540 574 150 - 608 404 457 - 11727 6724 6693 31  
03.06.1913 723 1949 2327 1067 1189 49 2 767 300 308 - 14929 8740 8681 59  

Ergebnisse der Urwahlen für die 2. Abteilung (Besteuerte, die nach Abzug des Steuervolumens der 1. Abteilung zusammen ein weiteres Drittel der Steuern im Wahlkreis zahlten) in Stimmen
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 24582 8477 . .  
03.11.1898 68 1515 2542 1144 1208 42 20 1078 548 852 187 26253 9301 9204 97  
20.11.1903 962 1531 3857 1600 1198 125 6 1141 947 851 20 30699 12304 12238 66  
16.06.1908 3004 2634 3333 2777 839 253 - 1478 1511 1458 - 37915 17380 17287 93  
03.06.1913 6574 5324 4399 1809 1910 86 0 1930 667 842 - 49050 23788 23541 247  

Ergebnisse der Urwahlen für 3. Abteilung (Übrige Wahlberechtigte) in Stimmen
  SPD Links­liberale National­liberale Frei­konservative Konservative BdL Anti­semiten Dänen Sonstige Unbekannt Ohne Berechtigt Abgegeben Gültig Ungültig  
Für die Wahlen 1867-1888 liegen keine Angaben vor.  
07.11.1893 . . . . . . . . . . . 219215 23292 . .  
03.11.1898 3492 5831 6142 2131 2862 115 6 6439 1686 3233 786 230745 33093 32723 370  
20.11.1903 22806 2550 9272 3333 3344 160 28 6614 3538 3833 82 248164 55894 55560 334  
16.06.1908 34769 6185 5936 5751 1948 266 - 8604 6248 6617 - 257706 93697 76324 606  
03.06.1913 40686 13179 7488 3070 3650 64 16 10291 3216 3674 - 269826 76930 85334 1448  

Erläuterungen zum Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus
Das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus des preußischen Landtags seit 1849 sah die allgemeine, indirekte, ungleiche und öffentliche Wahl der Abgeordneten durch die männlichen preußischen Staatsangehörigen vor, die mindestens das 24. Lebensjahr vollendet hatten, in Preußen seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz hatten, keine Armenunterstützung bezogen und ihrer bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig waren (§§8-9 WahlGPA). Ab 1874 waren Wahlberechtigte im aktiven Militärdienst von der Wahl ausgeschlossen. Für die Wählbarkeit zum Abgeordneten musste ein Wahlberechtigter zusätzlich mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 1 Jahr die preußische Staatsangehörigkeit besitzen (§29 WahlGPA). Die Wahl 1848 war ebenso geregelt, jedoch war das Wahlgeheimnis gewahrt. Die Wahlberechtigten wählten als sogenannte "Urwähler" nicht unmittelbar Kandidaten zu Abgeordneten. Stattdessen wählten sie in Urwahlbezirken nur sogenannte "Wahlmänner" (§1 WahlGPA). Für die Wählbarkeit zum Wahlmann galten die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht (§18 WahlGPA). Der preußische Staat wurde für die Wahl der Abgeordneten zunächst in Wahlkreise ("Wahlbezirke") eingeteilt, wobei in jedem Wahlbezirk von allen Wahlmännern des Bezirks zusammen 1-3 Abgeordnete zu wählen waren. Für die Urwahlen kam auf jeden Wahlbezirk für je mindestens 750 und höchstens 1749 Einwohner ein Urwahlbezirk mit je einem zu wählenden Wahlmann auf volle 250 Einwohner, höchstens also mindestens 3 und höchstens 6 Wahlmänner auf einen Urwahlbezirk (§§4-6 WahlGPA). Die Wahlmänner aller Urwahlbezirke eines Wahlbezirks wählten einen bis drei Abgeordnete für diesen Wahlbezirk. Ersatz-Urwahlen fanden nur für die Wahlmänner statt, die im Falle eines notwendig werdenden Ersatzes eines Abgeordneten selbst nicht mehr Wahlmann waren (§§18 WahlGPA).
Je ein Drittel der Wahlmänner wurde durch die in drei "Abteilungen" eingeteilten Urwähler gewählt (§14 WahlGPA). Jede dieser drei Abteilungen repräsentierte je ein Drittel des in dem Urwahlbezirk insgesamt gezahlten Aufkommens an direkten Steuern (zunächst Klassen- und klassifizierte Einkommenssteuer, Gewerbe-, Gebäude-, Grund- bzw. Gesällsteuer, ab 1891/93 Staatseinkommensteuer). Die Zugehörigkeit der einzelnen Urwähler zu den Abteilungen wurde wie folgt ermittelt: die Urwahlberechtigten im Urwahlbezirk wurden nach ihrem Steueraufkommen in absteigender Reihenfolge geordnet. Dann wurden in dieser Reihenfolge beginnend mit dem Urwahlberechtigten, der die meisten Steuern zahlte, ermittelt, welche Personen insgesamt ein Drittel der gesamten Steuerleistung aufbrachten. Diese Personen bildeten die 1. Abteilung. Dieses Verfahren wurde für die verbleibenden Urwahlberechtigten wiederholt, bis die Personen ermittelt waren, die ein weiteres Drittel der Steuerleistung aufbrachten. Diese Personen bildeten die 2. Abteilung. Alle anderen Urwahlberechtigten bildeten die 3. Abteilung (§10-12 WahlGPA). Ab der Wahl 1893 wurde für die Ermittlung des Steuervolumens für jeden Wahlberechtigten ein Betrag von 3 Mark zugrunde gelegt (Gesetze betreffend Änderung des Wahlverfahrens vom 24.6.1891 und vom 29.6.1893). Dadurch erhöhte sich der Anteil der Wahlberechtigten der 2. Abteilung geringfügig.
Innerhalb jeder Abteilung waren der bzw. die zwei Wahlmänner jeweils mit absoluter Stimmenmehrheit und erforderlichenfalls Stichwahl zu wählen (§21, 23 WahlGPA). Dabei wählten nacheinander die 1., 2. und 3. Abteilung. Da die Stimmabgabe öffentlich war, konnten die Angehörigen der Abteilungen alle einander beim Wahlakt beobachten.
War die Zahl der Wahlmänner eines Urwahlbezirks nicht durch 3 teilbar, kamen der verbleibende Wahlmann der 2. Abteilung bzw. die verbleibenden beiden Wahlmänner der 1. und 3. Abteilung zu (§§7, 13 WahlGPA). Da in den drei Abteilungen unterschiedlich viele Urwähler vertreten waren und es der Natur der Sache nach weniger Urwahlberechtigte in der 1. Abteilung als in der 2. Abteilung gab und wiederum weniger Urwahlberechtigte in der 2. Abteilung als in der 3. Abteilung (vgl. Urwählerstatistik), wurden die Urwahlberechtigten der ersten beiden Abteilungen bevorteilt, weil ihre Stimme bei der Wahl der Wahlmänner im Verhältnis mehr zählte. So kam etwa im Jahr 1908 in 2214 von 29028 Urwahlbezirken auf einen von der 1. Abteilung zu wählenden Wahlmann nur genau ein Urwähler (der also allein ein Drittel der gesamten direkten Steuern im Urwahlbezirk zahlte). Insofern war das Wahlrecht ungleich innerhalb der Urwahlbezirke. Das Wahlrecht war aber außerdem über die Urwahlbezirke hinweg ungleich. Denn Urwahlberechtigte, die gleich viel Steuern zahlten, konnten je nach Urwahlbezirk, in dem sie wahlberechtigt waren, unterschiedlichen Abteilungen zugeordnet werden, wenn das Steueraufkommen in diesen Bezirken im Vergleich unterschiedlich hoch oder verschieden stark konzentriert war.
Die Wahl der Abgeordneten erfolgte durch die Wahlmänner jedes Wahlbezirks gemeinsam, gleichgültig von welcher Abteilung sie jeweils gewählt waren. Jeder der 1-3 Abgeordneten des Wahlbezirks war durch absolute Mehrheitswahl zu bestimmen, erforderlichenfalls war eine Stichwahl vorzunehmen. Die Wahl war öffentlich (§30 WahlGPA).
Die Einteilung in Wahlkreise für die Wahl von 352 Abgeordneten wurde 1860 zum letzten Mal umfassend vorgenommen. Das waren häufig Wahlkreise, in denen mehr als ein Abgeordneter zu wählen war ("Mehrmannwahlkreise"). Dazu kamen im Zuge der Vergrößerung Preußens 1866/67 weitere Wahlkreise für insgesamt 81 Abgeordnete (für neuen Provinzen Schleswig-Holstein mit Lauenburg, Schleswig-Holstein und Schleswig-Holstein). Dort war meist nur ein einziger Abgeordneter zu wählen ("Einmannwahlkreise"). Abgesehen von diesen neuen Wahlkreisen kam es nur zu geringfügigen Änderungen beim Zuschnitt der Wahlkreise durch Verwaltungsbezirksreformen, vorwiegend im Umkreis größerer Städte. 1906 wurde mit der Erhöhung der Mandatszahl um 10 auf 443 für einige großstädtische Gebiete die umfangreichste und zugleich größte Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise vorgenommmen. Durch die vergleichsweise geringfügigen Änderungen ergab sich bei der Verteilung der durch die Wahlmänner zu wählenden Abgeordneten im Zeitverlauf eine Bevorzugung der vergleichsweise immer dünner besiedelten ländlichen und östlichen Gebiete Preußens.
Da für das Wahlrecht außerdem die Steuerleistung eine wichtige Rolle spielte und das Steueraufkommen zunehmend in den industrialisierten Regionen erzielt wurde, führte die Wahlkreiseinteilung außerdem dazu, dass die in den einzelnen Wahlkreise anfallende Steuerleistung im Vergleich zueinander immer stärker variierte. Neben der relativen Schlechterstellung wohlhabender Wähler in den "reicheren" Wahlkreisen im Verhältnis zu ihren gleich hoch versteuerten Mitbürgern in den "ärmeren" Wahlkreisen kam es so zusätzlich zu einer (gemessen am Steueraufkommen) überproportionalen Vertretung der "ärmeren" Wahlkreise im Abgeordnetenhaus.

Quellenverzeichnis
1849-II, 1855-1861 (Wahlberechtigte, Urwähler): Boeckh, R. 1862: Statistik der Urwahlen für das preussische Abgeordnetenhaus vom neunzehnten November 1861; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus. 1861/Nr.4. S.11-120.
1849-I-1861 (Mandate): Eigene Berechnungen und Imputationen auf Grundlage der Angaben in: Haunfelder, Bernd 1994: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849-1867. Düsseldorf: Droste.
1862-1863 (Mandate, Stimmen nach politischen Richtungen): Eigene Berechnungen entlang der Angaben in: Anderson, Eugene N. 1954: The Prussian Election Statistics 1862 and 1863. Lincoln/Nebraska: University at Lincoln, Nebraska.
1862-1863 (Wahlberechtigte, Urwähler): Engel, Ernst 1865: Die Ergebnisse der Urwahlen für das preussische Abgeordnetenhaus vom 28. April 1862 und vom 20. October 1863; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus; 1865/3. S.6-86.
1866 (Wahlberechtigte, Urwähler): Engel, Ernst 1866: Die Hauptresultate der Urwahlen für das preussische Abgeordnetenhaus vom 25. September 1866; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus; 1867/Nr.7-9. S.237-242.
1866 (Mandatsverteilung): O.A. 1867: Hirths Parlaments-Almanach. 4. Ausgabe 29. April 1867 zu den Berathungen des Preussischen Landtags über die Verfassung des Norddeutschen Bundes. Berlin: Verlag von Franz Duncker; ergänzt entlang der Angaben in: Kühne, Thomas 1994: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867-1918. Düsseldorf: Droste.
1867 (Mandate): Kropp, Rudolf (Hrsg.) 1874: Parlamentarisches Handbuch für den Deutschen Reichstag und den Preußischen Landtag. Ausgabe für die XII Legislatur-Periode des Preußischen Landtags. Zweiter Teil: Die beiden Häuser des Landtages. Berlin: Fr. Kortkamp; ergänzt entlang der Angaben in : Kühne, Thomas 1994: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867-1918. Düsseldorf: Droste.
1870-1893 (Mandate), 1893 (Wahlberechtigte, Urwähler): Königliches Statistisches Büro [Preußen] (Hrsg.) 1898: Statistisches Handbuch für den Preußischen Staat. Berlin: Verlag des Königlichen Statistischen Bureaus; im Abgleich mit: Kühne, Thomas 1994: Handbuch der Wahlen zum Preußischen Abgeordnetenhaus 1867-1918. Düsseldorf: Droste.
1898: Evert, Georg 1900: Die preußischen Landtagswahlen; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus. 40/3. S.113-193.
1903 (Wahlberechtigte): Königliches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1907: Statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat, 4. Jahrgang 1906. Berlin: Selbstverlag.
1903 (Stimmen): Evert, Georg (Bearb.) 1905: Die preußischen Landtagswahlen des Jahres 1903 und früherer Jahre; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Landesamts. 1905/XXIII. Ergänzungsheft.
1903 (Mandate): Plate, A. (Hrsg.) 1904: Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus. Berlin: W. Moeser.
1908: Evert, Georg (Bearb.) 1909: Die preußischen Landtagswahlen von 1908 und aus früheren Jahren; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Landesamts. 1909/XXX. Ergänzungsheft.
1913 (Wahlberechtigte, Stimmen): Evert, Georg (Bearb.) 1909: Die preußischen Landtagswahlen von 1913; in: Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen Landesamts. 1916/XXXXIII. Ergänzungsheft.
1913 (Mandate): Königliches Statistisches Landesamt (Hrsg.) 1914: Statistisches Jahrbuch für den preußischen Staat, 11. Jahrgang 1913. Berlin: Selbstverlag.

Die Angaben zu allen Ergebnissen in Prozent und zur Mandatsverteilung gehen auf eigene Berechnungen nach den Angaben in o.a. Quellen zurück. Die Gestaltung der Tabellen unterliegt auch insoweit dem Urheberrecht.

Zuletzt aktualisiert: 02.12.2020
Valentin Schröder
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